BMF: Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2025 (III C 3 - S 7179/00054/001/094) den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nummer 21 UStG aufgrund der Änderung im Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 angepasst.
Quelle: BMF online vom 24. Oktober 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: