
BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. Januar 2025 (III C 2 - S 7116/00010/005/168) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 21. Januar 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: