BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen; Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. Juni 2024 (III C 2 - S 7200/19/10001 :028) zur Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber (Zahlenden) und einem nicht steuerbaren "echten" Zuschuss bezüglich der Bedeutung des mit der Zahlung verbundenen Zweckes Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Quelle: BMF online vom 12. Juni 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: