BMF: Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 29. April 2024 (III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004) zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 2. Mi 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: