BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2025 (III C 2 - S 7124/00010/002/173) hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 17. Dezember 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf eine aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: