BMF: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2024 (III C 2 - S 7100/19/10004 :006) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Kartellschadensersatz Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Quelle: BMF online vom 17. Oktober 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. KlickenSie bitte hier: