BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe d UStG
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 14. November 2025 ( III C 3 -S 7493/00005/005/009) Regelungen zu Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 14. November 2025
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