BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Umsatzsteuer

Mit BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2023 (III C 3 - S 7492/19/10001 :006) wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 bekannt gegeben.

Quelle: BMF online vom 21. Dezember 2023

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: