BMF: Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. Januar 2024 (III C 2 - S 7109/19/10004 :001) zu den Folgen des BFH-Urteils vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17) zum Vorsteuerabzug bei „mittelbarer“ Veranlassung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Quelle: BMF online vom 25. Januar 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klícken Sie bitte hier: