BMF: Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz

Außensteuergesetz

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Juni 2024 (IV B 5 - S 1365/21/10001 :003) zur  weiteren Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt, Stellung genommen.

Quelle: BMF online vom 19. Juni 2024

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