BMF: Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 4. September 2025 (IV D 4 — S 2230/00036/003/151) zur Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Gesetzes Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 321) Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 18. September 2025
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