BMF: Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung
Mindeststeuergesetz
Gemäß § 75 des Mindeststeuergesetzes (MinStG) sind Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen. Zum Umfang und zur näheren Ausgestaltung des Mindeststeuer-Berichts sowie zum Informationsaustausch wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben gemacht. Damit die Unternehmensgruppen sowie die Finanzverwaltung Kenntnis erhalten, welche Steuerhoheitsgebiete qualifizierte Ergänzungssteuerregelungen umgesetzt haben, benennt diese Verordnung in der Anlage zur Verordnung die betreffenden Steuerhoheitsgebiete.
Quelle: BMF online vom 8. April 2026
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Der Verordnungsentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: