BMF: Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Internationales Recht
Nach Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. 2015 II S. 966) ist das BMF ermächtigt, Ergänzungen der Anlage A des Übereinkommens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.
Der Anwendungsbereich des Übereinkommens soll auf die Mindeststeuer erstreckt werden. Hierfür ist eine Ergänzung der Anlage A erforderlich. Dies ermöglicht die Leistung und Inanspruchnahme zwischenstaatlicher Amtshilfe auch in Bezug auf die Mindeststeuer und ist Voraussetzung dafür, dass ein automatischer zwischenstaatlicher Austausch von Mindeststeuer-Berichten erfolgen kann.
Quelle: BMF online vom 2. April 2026
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Der Verordnungsentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: