BMF: Vierte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
Steueroasen-Abwehrgesetz
Der ECOFIN-Rat hat am 9. Oktober 2026 eine Änderung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke beschlossen. Die Änderungsverordnung setzt diese Aktualisierung gemäß § 3 Absatz 1 Steueroasen-Abwehrgesetz in deutsches Recht um.
Quelle: BMF online vom 12. Oktober 2026
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Der Verordnungsentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: