
BMF: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 1. Juli 2025 (III C 3 - S 7134/00025/002/012) die Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH zu den Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen konkretisiert und den Umsatzsteuer-Anwendungerlass geändert.
Quelle: BMF online vom 1. Juli 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: