BMF: Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
Lohnsteuer
Die Verwaltung nimmt im BMF-Schreiben vom 14. August 2025 (IV C 5 - S 2367/00012/004/033) zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung. Das neue BMF-Schreiben ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 26. November 2013 (BStBl I S. 1532).
Quelle: BMF online vom 19. August 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: