BMF: Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten
Lohnsteuer
Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2026 (IV C 5 - S 2367/00012/005/018) das BMF-Schreiben vom 14. August 2025 (BStBl I S. 1628) zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026. Das neue BMF-Schreiben betrifft die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten und ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
Quelle: BMF online vom 24. Juni 2026
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