BMF: (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026
Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 (III C 2 - S 7220/00023/014/027) wird aufgrund der (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026 der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026 eingeführt.
Quelle: BMF online vom 22. Dezember 2025
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