
BMF: Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2024 (III C 2 - S 7100/19/10004 :007) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 18. Oktober 2024
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