BMF: Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie

Gewerbesteuer

Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13. November 2023 zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG) Stellung genommen.

Quelle: BMF online vom 14. November 2023

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Die gleich lautenden Erlasse sind auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: