BMF: Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie
Gewerbesteuer
Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13. November 2023 zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG) Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 14. November 2023
Download:
Die gleich lautenden Erlasse sind auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: