BMF: Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
Körperschaftsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Juni 2025 (IV C 2 - S 2706/00061/002/081) zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3 KStG unter Berücksichtigung des BFH.Urteils vom 29. August 2024 - V R 43/21 - Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 6. Juni 2025
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