BMF: Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach DBA-Österreich

DBA-Österreich

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a jeweils in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des DBA-Österreich haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Diese wird mit BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2023 (IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :008) bekannt gegeben.

Quelle: BMF online vom 21. Dezember 2023

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