BMF zu außergewöhnlichen Belastungen: Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26. November 2024 (IV C 3 - S 2284/20/10002 :005) zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten im Falle eines eingelösten E-Rezepts Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 29. November 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: