BMF zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens
Körperschaftsteuer / EU-Recht
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 7. Oktober 2024 (IV C 2 -S 2700/21/10001 :003) zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 11. Oktober 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: