
BMF zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich
DBA Frankreich
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19.05.2025 (IV B 2 - S 1301-FRA/01040/002/106) die Konsultationsvereinbarung zur Auslegung des Artikels 14 Absatz 1 des Abkommens vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 26. Mai 2025
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