BMF zur Ausstellung von Rechnungen - Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat zur Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU mit BMF-Schreiben vom 17. September 2025 (III C 2 - S 7290/00003/003/013) Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass mit einer "Tabelle zu den in anderen Amtssprachen verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben" ergänzt.
Quelle: BMF online vom 17. September 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf eine aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: