BMF zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2024 (IV C 5 - S 2367/23/10001 :001) zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung genommen.

Quelle: BMF online vom 8. Oktober 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: