
BMF zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a AO) als Einkünfte aus Kapitalvermögen
Abgabenordnung
Die Finanzverwaltung hat am 20. Februar 2025 eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a Abgabenordnung (AO)) als Einkünfte aus Kapitalvermögen erlassen.
Quelle: BMF online vom 20. Februar 2025
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Die Allgemeinverfügung ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: