
BMF zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
Einkommensteuer / Abgabenordnung
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26.05.2025 (IV D 1 - S 0338/00083/001/099) nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 26. März 2025, 2 BvR 1505/20 zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 26. Mai 2025
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