
BMF zur zur Grenzgängerbesteuerung nach dem DBA-Schweiz
DBA-Schweiz
Mit BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2023 teilt die Finanzverwaltung mit, dass die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Nachweis der Ansässigkeit einer Person in einem Vertragsstaat die Vordrucke „Gre-1“, „Gre-4“ und „Gre-5“ einvernehmlich überarbeitet beziehungsweise neu erstellt haben.
Quelle: BMF online vom 21. Dezember 2023
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: