EuGH: Dem Gericht der Europäischen Union wird die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen

EU-Recht

Eine bedeutende Änderung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die am 12. August 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wird am 1. September in Kraft treten. Diese Änderung sieht u. a. eine teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht (EuG) vor, die ab dem 1. Oktober 2024 gelten wird.

Diese Übertragung betrifft sechs besondere Sachgebiete: das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, den Zollkodex, die zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen sowie das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.

Die Änderung der Satzung sieht außerdem eine Ausweitung des Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln ab dem 1. September 2024 vor.

Quelle: PM des EuGH Nr. 125/24 vom 12. August 2024

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Die VERORDNUNG (EU, EURATOM) 2024/2019 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist auf einer aktuellen Webseite des EuGH abrufbar. Klicken Sie bitte hier: