BMF: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
Mit BMF-Schreiben vom 14. Januar 2026 (IV D 3 - S 1316/00708/051/004) wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 12 Satz 2 KStTG bekanntgegeben.
Quelle: BMF online vom 23. Februar 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: