360° EnergieStG eKommentar
Hinweis!
Der EnergieStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Das Energiesteuergesetz 360° im Blick mit dem EnergieStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° EnergieStG eKommentars und erlangen sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° EnergieStG eKommentar – so behalten Sie das Energiesteuerrecht rundum im Blick!
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Ordnungsgemäße Kennzeichnung von Gasöl
Gasöl, das zum Steuersatz nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG versteuert werden soll, muss ordnungsgemäß gekennzeichnet sein oder nach § 2 Abs. 2 oder 3 EnergieStV als gekennzeichnet gelten. Eine materielle Voraussetzung für die Anwendung des günstigeren Steuersatzes stellt die ordnungsgemäße Kennzeichnung allerdings nicht dar, wie der EuGH mit Urteil v. 13.3.2025, C-137/23, Alsen entschied.
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die geplanten Änderungen durch das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ sollten ursprünglich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten (Art. 7 des Entwurfs). Der Bundestag hat am Freitag, den 18.10.2024, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf beraten. Weil jedoch in der namentlichen Abstimmung statt der erforderlichen 367 Stimmen lediglich 232 Abgeordnete ihr Votum abgegeben hatten, war die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben und es wurde nicht über den Gesetzentwurf abschließend abgestimmt. Vor der Auflösung des Bundestages und Neuwahl am 23.2.2025 wurde das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr abgeschlossen und muss daher von der neuen Bundesregierung erneut eingebracht werden.
Entlastungsanträge durch Datenfernübertragung
Die dreijährige Übergangsfrist nach § 3 Abs. 4 VStDÜV läuft mit dem 31.12.2026 ab, nachdem der 29.6.2023 als Zeitpunkt des Beginns der elektronischen Übermittlung für die Anträge auf Gewährung einer Steuerentlastung nach § 51 EnergieStG bekannt gegeben wurde. Ab dem 1.1.2027 können Entlastungsanträge nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das zuständige Hauptzollamt übermittelt werden (§ 3 Abs. 1 VStDÜV). Vgl. Sie dazu die aktuelle Kommentierung von Herrn Matthias Falkenberg zu § 51 EnergieStG in unserem eKommentar EnergieStG.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
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Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179500-3
Herausgeber
Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln
Matthias Falkenberg
Generalzolldirektion, Direktion IX
Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ), Dienstort Plessow
Berlin
Wolf-Dietrich Glockner
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
GSG-Partner Gergolla Schnabel Glockner Steuerberater Rechtsanwalt PartGmbB
Düsseldorf
Dr. Thomas Möller (bis 31.12.2020)
Hauptzollamt Osnabrück
Gastdozent der Bundesfinanzakademie
Referent der Bundessteuerberaterkammer
Osnabrück
Stefan Pelz (seit 1.1.2021)
Ass. jur.
Hauptzollamt Osnabrück
Hochschule Osnabrück
Melle
Sven Pohl
Rechtsanwalt
SKW Schwarz Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Hamburg
Martin Teufel
Generalzolldirektion, Direktion IX
Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ), Dienstort Sigmaringen
Sigmaringen