360° KStG eKommentar

Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.

Der eKommentar zum Körperschaftsteuergesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das Körperschaftsteuergesetz 360° im Blick mit dem KStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis. Dazu eine intelligente Vernetzung mit dem etablierten KStG Kommentar von „Bott/Walter“. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° KStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° KStG eKommentar – so behalten Sie das Körperschaftsteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Neues Urteil zur Anwendung von § 27 KStG: Der BFH hat festgestellt das § 27 Abs. 7 KStG keine rechtsfähigen privaten Stiftungen erfasst (BFH v. 17.5.2023, I R 42/19, BFH/NV 2023, 1468, BFHE 280, 487, HFR 2024, 43; Kleinmanns in: KStG - eKommentar, Ab VZ 2023, § 27 KStG Rz. 85).

Erfahren Sie mehr über die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Einnahmeerzielungsabsicht bei BgA. Maxine Hauser geht auf die Problematik der fehlenden Einnahmenerzielungsabsicht in öffentlichen Einrichtungen anhand des Urteils BFH v. 18.4.2024, V R 50/20 ein (Hauser in: KStG - eKommentar, § 4 KStG Rz. 9).

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.03.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108 = BStBl I 2024, 666) hat § 32 KStG einen neuen Abs. 6 erhalten. Die Regelung dient dazu, die Steuerbefreiung, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für inländische gemeinnützige Körperschaften gilt, auch für ausländische gemeinnützige Körperschaften umzusetzen. Erfahren Sie mehr zu dieser Neuerung in der Kommentierung von Kleinmanns in: KStG - eKommentar, § 32 KStG Ab VZ 2018 Rz. 16.

§ 1 KStG wurde ab dem VZ 2024 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz geändert. Dort werden „nichtrechtsfähige Vereine“ ersetzt durch „Vereine ohne Rechtspersönlichkeit. Notwendig wurde dies durch zivilrechtliche Änderungen durch das MoPeG. Sie wollen den Überblick bezüglich der Steuerpflicht für Körperschaften behalten? Lesen Sie mehr dazu bei: Sobanski in: KStG - eKommentar, § 1 KStG ab VZ 2024 Rz. 65.

FG Düsseldorf v. 7.3.2024, 9 K 382/23 G,F: Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, ist für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt. Mehr dazu lesen Sie bei Feldgen in: KStG - eKommentar, § 8d KStG Rz. 8.1.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Körperschaftsteuer, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsform: Online
​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

ISBN: 978-3-08-178800-5

Prof. Dr. Angelika Dölker
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg – University of Applied Sciences
Schorndorf

Dr. Patriz Ergenzinger
Rechtsanwalt/Steuerberater
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stuttgart

René Feldgen
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Köln/Bergisch Gladbach

Tobias Geitmann
Rechtsanwalt/Steuerberater
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Düsseldorf

Maxine Hauser
Steuerberaterin
Manager
RSM Ebner Stolz
Stuttgart

Dr. Sebastian Hölscher
Steuerberater
Ebner Stolz Partnerschaft mbB
Köln

Dr. Alexander Kersten
Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht/Dipl.-Finanzwirt (FH)
Stein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Köln

Dr. Florian Kleinmanns
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Bremen

Svenja Lindtner
Steuerberaterin
Manager
RSM Ebner Stolz
Karlsruhe

Prof. Dr. Sebastian Mirbach, M.Sc.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
Hochschule Düsseldorf
VBR Hündgen Schreiber Wollseiffen und Partner mbBAachen

Axel Neumann-Tomm
Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
München

Christian Richter
Steuerberater
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Düsseldorf

Axel Scholz
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Abel, Wilke & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte GbR
Delmenhorst

Dr. Sven Sobanski
Regierungsdirektor
Bundesfinanzakademie
Köln

Dr. Julian Solowjeff
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
YPOG Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB Schnittker + Partner
Köln

Dr. Cornelius Stock
Steuerberater
Ebner Stolz Partnerschaft mbB
Köln

Katharina Zerbin
VBR Hündgen Schreiber Wollseiffen und Partner mbB
Aachen