360° StromStG eKommentar

Das ist einzigartig! Außerordentliche Aktualität (Permanent aktuelle Kommentierungen zum StromStG durch sehr kurze Aktualisierungsfrequenzen).

Der eKommentar zum Stromsteuergesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das Stromsteuerrecht 360° im Blick mit dem StromStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis sowie der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt ist von Berufsträgern aus Ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° StromStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Ihr 360°-Wissensvorsprung für eine optimale Beratung:

  • Kompakte Kommentierung, konzentriert auf das Wesentliche
  • Klarer, systematischer Aufbau
  • Kommentierung (und Aktualisierung) verschiedener Anwendungszeiträume
    Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig. Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich
  • Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
  • Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z. B. Arbeitshilfen (u. a. Stromsteueranmeldung, Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung), ABC-Darstellungen, Gesetzesmaterialien
  • Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z. B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Stromsteuerbefreiung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht

Fraglich ist, ob der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) anders auszulegen ist als der Begriff der Anlage im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i.V.m. § 12b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Stromsteuerdurchführungsverordnung (BFH Anh. Verf. VII R 5/24.)

Steuerbegünstigungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Ab dem 1.1.2024 sind Änderungen bei der Einordnung von Biomasse als erneuerbare Energieträger in Kraft getreten. Informieren Sie sich hierüber im eKommentar StromStG.

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Durch den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht sind zahlreiche Änderungen in Vorschriften des Energie- und Stromsteuergesetzes geplant. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Hinweise auf die geplanten Änderungen sind bereits in den jeweils betroffenen Vorschriften ergänzt worden.

Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff zur begünstigten Stromerzeugung

Die Gewährung einer Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der RL 2003/96/EG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG für Strom, der z.B. für den Betrieb von Gebläsen und Pumpen für die Aufbereitung von Brennstoff verbraucht wird, hängt davon ab, ob diese Verwendung in einem unmittelbaren Zusammenhang zum technologischen Prozess der Stromerzeugung steht, BFH v. 25.10.2023, VII B 103/22, ZfZ 2024, 54.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179550-8

Herausgeber

Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln

Bernd Kalker
Rechtsanwalt
WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Düsseldorf

Bassam Khazzoum
Steuerberater, Dipl.-Ökonom
E.ON SE
Bochum