360° StromStG eKommentar
Hinweis!
Der StromStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Das Stromsteuerrecht 360° im Blick mit dem StromStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis sowie der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt ist von Berufsträgern aus Ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° StromStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Ihr 360°-Wissensvorsprung für eine optimale Beratung:
- Kompakte Kommentierung, konzentriert auf das Wesentliche
- Klarer, systematischer Aufbau
- Kommentierung (und Aktualisierung) verschiedener Anwendungszeiträume
Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig. Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich - Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
- Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z. B. Arbeitshilfen (u. a. Stromsteueranmeldung, Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung), ABC-Darstellungen, Gesetzesmaterialien
- Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z. B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
GZD zum Verwenderbegriff
Die Generalzolldirektion hat die Rechtsprechung des BFH aufgenommen und ein neues Informationsschreiben „Person, die Energieerzeugnisse verwendet bzw. Strom entnimmt“ (Stand der ursprünglichen Fassung: 29.11.2019) veröffentlicht, in dem die Sichtweise der Zollverwaltung zu der Zuordnung von Stromentnahmen (und Verwendung von Energieerzeugnissen) dargestellt wird. Das Schreiben enthält einen Abschnitt zu sogenannten vollautomatisierten Anlagen. Zwischenzeitlich wurde dieses Informationsschreiben zudem ergänzt durch ein FAQ „Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verwenderbegriff“. Die aktuelle Fassung des Schreibens hat den Stand 5.6.2025 und rezipiert aktuellere Rechtsprechung, insbesondere das BFH-Urteil v. 15.10.2024, VII R 31/21, HFR 2025, 770.
Begünstigte Entnahme nach § 9b Abs. 3 StromStG ohne unmittelbare Sachherrschaft an einer Anlage
Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich nach § 3 StromStG versteuerten Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für betriebliche Zwecke entnommen hat und der nicht von der Steuer befreit ist (§ 9b Abs. 1 Satz 1 StromStG). Entlastungsberechtigt ist derjenige, der den Strom entnommen hat (§ 9b Abs. 3 StromStG). Ohne unmittelbarer Sachherrschaft an einer Anlage, kann die Steuerentlastung nicht in Anspruch genommen werden (FG München v. 10.4.2025, 14 K 527/24).
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
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Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179550-8
Herausgeber
Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln
Bernd Kalker
Rechtsanwalt
WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Bassam Khazzoum
Steuerberater, Dipl.-Ökonom
E.ON SE
Bochum