360° StromStG eKommentar
Hinweis!
Der StromStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht über den Web-Shop bestellt werden.
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Das Stromsteuerrecht 360° im Blick mit dem StromStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis sowie der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt ist von Berufsträgern aus Ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° StromStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Ihr 360°-Wissensvorsprung für eine optimale Beratung:
- Kompakte Kommentierung, konzentriert auf das Wesentliche
- Klarer, systematischer Aufbau
- Kommentierung (und Aktualisierung) verschiedener Anwendungszeiträume
Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig. Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich - Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
- Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z. B. Arbeitshilfen (u. a. Stromsteueranmeldung, Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung), ABC-Darstellungen, Gesetzesmaterialien
- Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z. B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Staatliche Beihilfe
Durch das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften v. 22.6.2019, BGBl. I 2019, 856 i.V.m. BGBl. I 2019, 908 wurde § 2a Abs. 3 StromStG um die als Beihilfe geltenden Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG ergänzt.
Steuerbefreiung für Stromlieferungen im Rahmen von NATO-Abkommen
§ 9 Abs. 1 Nr. 7 StromStG fordert für die Gewährung der Steuerbefreiung das Vorliegen der Voraussetzungen der jeweils genannten Regelungen in den internationalen Abkommen (NATOTrStatZAbk, NATOHQAbk, OffshStAbk). Dies bedeutet insbesondere das Vorliegen einer Leistung von Strom an die genannten Begünstigten im Sinne von Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. iv NATOTrStatZAbk, Art. 15 Abs. 2 Satz 2 NATOHQAbk bzw. Art. III Nr. 2 Buchst. b OffshStAbk. Zudem ist gemäß Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i Satz 2 NATOTrStatZAbk die Abgabenvergünstigung, hier also die Stromsteuerbefreiung, bei der Berechnung des Preises zu berücksichtigen.
Nachträgliche Steuerentlastung gem. § 14a StromStV
Die Begünstigung nach § 9 Abs. 3 StromStG ist grundsätzlich als Ermäßigung vor der Entnahme des Stroms konzipiert. Es besteht aber die Möglichkeit, die Steuer gem. § 14a StromStV nachträglich zu entlasten. Finden Sie aktuelle Hinweise in unserem eKommentar StromStG verarbeitet durch Rechtsanwalt Bernd Kalker und Steuerberater Bassam Khazzoum.
Begünstigung für Entnahmen zur Brennstoffproduktion und -vorbereitung
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH sind Entnahmen zur Brennstoffproduktion und -vorbereitung sowie Verbräuche zum Brennstoffabbau von der Begünstigung auszuschließen. Das FG Düsseldorf hat mit Beschluss v. 6.9.2021 ein Verfahren beim EuGH zur Vorabentscheidung zur Auslegung von Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 der Energiesteuerrichtlinie vorgelegt, in dem es um die Begünstigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG für Verbräuche geht, die bei dem Abbau im Tagebau und die anschließende Vorbereitung von Kohle für die Verwendung in Kraftwerken angefallen waren. Der EuGH hat am 9.3.2023 in dieser Sache entschieden. Finden Sie aktuelle Hinweise in unserem eKommentar StromStG verarbeitet durch Rechtsanwalt Bernd Kalker.
Steuerentlastung bei Beauftragung eines Subunternehmens
Ist die zur unternehmensbezogenen Stromsteuerbegünstigung ergangene Rechtsprechung des BFH, die Subunternehmerverhältnisse weitgehend außer Acht lässt, gemäß der zu Vorschriften ergangenen Rechtsprechung des FG zu korrigieren, die verwendungsbezogene Begünstigungen gewähren? Finden Sie aktuelle Hinweise in unserem eKommentar StromStG verarbeitet durch Rechtsanwalt Bernd Kalker.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
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Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179550-8
Herausgeber
Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln
Bernd Kalker
Rechtsanwalt
WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Bassam Khazzoum
Steuerberater, Dipl.-Ökonom
E.ON SE
Bochum