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Das Stromsteuerrecht 360° im Blick mit dem StromStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis sowie der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt ist von Berufsträgern aus Ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° StromStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Ihr 360°-Wissensvorsprung für eine optimale Beratung:

  • Kompakte Kommentierung, konzentriert auf das Wesentliche
  • Klarer, systematischer Aufbau
  • Kommentierung (und Aktualisierung) verschiedener Anwendungszeiträume
    Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig. Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich
  • Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
  • Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z. B. Arbeitshilfen (u. a. Stromsteueranmeldung, Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung), ABC-Darstellungen, Gesetzesmaterialien
  • Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z. B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Zurechnung der Stromentnahme bei vollautomatisierten Wasserversorgungsanlagen

Beim BFH ist unter dem Revisions-Az. VII R 25/26 die Frage anhängig, ob bei vollautomatisierten Wasserversorgungsanlagen ("Automatikbetrieb") für die Zurechnung der Stromentnahme allein darauf abgestellt werden kann, wer die - im Ausnahmefall, etwa bei Störungen oder Instandhaltungsmaßnahmen - vorzunehmenden manuellen Handlungen tatsächlich vornimmt.

Rückwirkende Fortführung der Steuerbegünstigung für landseitige Stromversorgung

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1440 des Rates v. 25.6.2026 ermächtigt Deutschland, die Steuerbegünstigung für die landseitige Stromversorgung für die Schifffahrt rückwirkend ab dem 1.1.2026 fortzuführen. Zudem wurde die erforderliche beihilferechtliche Anzeige nach der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erstellt, so dass Strom nach § 9 Abs. 3 StromStG steuerbegünstigt entnommen bzw. die Steuerentlastung nach § 14a StromStV gewährt werden kann, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, vgl. Fachmeldung der GZD v. 9.9.2026.

Informationsschreiben zur Anwendung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Stromsteuerbereich

Die Generalzolldirektion hat ein aktualisiertes Informationsschreiben zur Anwendung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Stromsteuerbereich veröffentlicht (Stand: 16. Juni 2026).

Entnahme von elektrischem Strom zur Oberflächenveredlung von Metall

Die Entnahme von elektrischem Strom zur Oberflächenveredlung (hier: Härten) von Metall durch Plasmanitrieren ist nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes begünstigt, vgl. BFH v. 26.2.2026, VII R 15/23 und die Kommentierung von Kalker/Steinkemper zu § 9a StromStG.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179550-8

Herausgeber

Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln

Bernd Kalker
Rechtsanwalt
WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Düsseldorf

Bassam Khazzoum
Steuerberater, Dipl.-Ökonom
E.ON SE
Bochum