360° StromStG eKommentar

Das ist einzigartig! Außerordentliche Aktualität (Permanent aktuelle Kommentierungen zum StromStG durch sehr kurze Aktualisierungsfrequenzen).

Der eKommentar zum Stromsteuergesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das Stromsteuerrecht 360° im Blick mit dem StromStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis sowie der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt ist von Berufsträgern aus Ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° StromStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Ihr 360°-Wissensvorsprung für eine optimale Beratung:

  • Kompakte Kommentierung, konzentriert auf das Wesentliche
  • Klarer, systematischer Aufbau
  • Kommentierung (und Aktualisierung) verschiedener Anwendungszeiträume
    Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig. Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich
  • Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
  • Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z. B. Arbeitshilfen (u. a. Stromsteueranmeldung, Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung), ABC-Darstellungen, Gesetzesmaterialien
  • Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z. B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

  • § 4, 10, 11 StromStG in der ab 1.1.2023 gültigen Fassung: Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs v. 19.12.2022, BGBl. I 2022, 2483 mit Wirkung ab dem 1.1.2023 bereits berücksichtigt und kommentiert

Verfassungsbeschwerde zu Urteil des BFH v. 19.1.2022 abgewiesen (Entlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes)

Zum Urteil des BFH v. 19.1.2022, VII R 28/19 (Entlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach §§ 9b und 10 StromStG als Beihilfen) ist die anschließende Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (1 BvR 1777/22) ohne Vorabentscheidungsersuchen abgewiesen worden, Beschluss v. 31.1.2023, StEd 2023, 104. Zum BFH-Urteil finden Sie in unserem eKommentar StromStG u.a. in § 2a StromStG Rz. 19 und Rz. 25 Hinweise verarbeitet durch Rechtsanwalt Bernd Kalker.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179550-8

Herausgeber

Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln

Bernd Kalker
Rechtsanwalt
WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Düsseldorf

Bassam Khazzoum
Steuerberater, Dipl.-Ökonom
E.ON SE
Bochum