360° UStG eKommentar
Hinweis!
Der UStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Das Umsatzsteuergesetz 360° im Blick mit dem UStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Dazu eine intelligente Vernetzung mit dem etablierten UStG Kommentar von „Reiß | Krauesel | Langer“. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° UStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° UStG eKommentar: Anlassbezogen, kompakt, mit wertvollen Gestaltungsempfehlungen und Handlungsalternativen
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen
Ferdinand Huschens zeigt topaktuell die wesentlichen Neuerungen zur Einführung der eRechnung zum 1.1.2025 auf: Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108 wurde § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8 UStG mit Wirkung v. 1.1.2025 durch folgende Sätze (2 bis 6) ersetzt.
§ 4 Nr. 20 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von der Befreiungsvorschrift erfasst ist auch die Bereitstellung von Live-Streaming-Angeboten von Theatervorführungen an einen Leistungsempfänger, die parallel zu bzw. anstelle der „Vor-Ort“-Veranstaltung und in Echtzeit erfolgen (Abschn. 4.20.1 Abs. 1 Satz 7 UStAE). Für Leistungen, die vor dem 1.7.2024 bewirkt werden, wird es nicht beanstandet, wenn die Beteiligten übereinstimmend von der Steuerpflicht dieser Leistungen ausgegangen sind (BMF v. 29.4.2024, III C 3 – S 7117-j/21/10002 :004). Streaming-Angebote aufgezeichneter Veranstaltungen sind jedoch von der Steuerbefreiung ausgeschlossen (Abschn. 4.20.1 Abs. 1 Satz 8 UStAE).
§ 4 Nr. 22 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Es haben jedoch der EuGH (Urt. v. 10.12.2020, Golfclub Schloss Igling, C-488/18, HFR 2021, 223) und ihm folgend der BFH (Urt. v. 21.4.2022, V R 48/20 (V R 20/17), BFH/NV 2022, 792) entschieden, dass Steuerpflichtige sich nicht unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL berufen können, um eine über das nationale Umsatzsteuerrecht hinausgehende Steuerbefreiung geltend zu machen. Die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen bleibt daher steuerpflichtig.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-178300-0
Herausgeber
Frank Fritsch
Regierungsdirektor
Bundesrechnungshof
Frank Henseler
Oberamtsrat
Bundeszentralamt für Steuern
Ferdinand Huschens
Diplom-Finanzwirt
Bundesministerium der Finanzen
Prof. Dieter Kies
Fachhochschule Ludwigsburg
Franz Kirch
Rechtsanwalt, Steuerberater
PwC Köln
Tanja Koch
Diplom-Finanzwirtin
OFD Rheinland
David Koisiak
Rechtsanwalt, Steuerberater
PwC Köln
Michael Langer
Regierungsdirektor
Bundesministerium der Finanzen
Peter Mann
Diplom-Finanzwirt
OFD Rheinland
Sandra Matthes
Diplom-Finanzwirtin
Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
Wolfgang Püschner
Oberrechnungsrat
Bundesrechnungshof
Peter Sobotta
Steueroberamtsrat
Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Christian Weber
Diplom-Finanzwirt
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein