DStZ Einzelheft
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Aktuelles Thema in Heft 20 der DStZ (Oktober 2024) u.a.
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften – § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
Der Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften war in der Vergangenheit nicht von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG erfasst, so dass eine Buchwertverknüpfung nur über teils komplexe mehrstufige Übertragungen erreicht werden konnte. Diese waren jedoch stets mit der rechtlichen Unsicherheit des Missbrauchsverdachts behaftet. Trotz breiter Kritik aus Wissenschaft und Praxis hieran konnte sich der Gesetzgeber bisher nicht dazu durchringen, diese Übertragungskonstellation in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zu regeln, um so die Aufdeckung der stillen Reserven bei Transfers zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zu vermeiden. Nun hat das BVerfG am 28.11.2023 die Unvereinbarkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz festgestellt. Infolgedessen ist das BMF tätig geworden und hat eine entsprechende Ergänzung der Vorschrift in den Entwurf des JStG 2024 aufgenommen. Dabei wurde jedoch die Gelegenheit versäumt, auch Übertragungsvorgänge zwischen nicht beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zu erfassen.
Aktuelles Thema in Heft 19 der DStZ (Oktober 2024) u.a.
Umsatzbesteuerung kommunaler Zuschüsse an gemeinnützige Vereine, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Sportanlagen stehen
Innerhalb der Entscheidung vom 18.11.2021 (BFH, Urt. v. 18.11.2021 - V R 17/20 - BStBl I 2024, 492) hat der BFH eine bedeutsame Veränderung seiner bisherigen Anschauung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung gemeindlicher Fördergelder für die Übernahme der Bewirtschaftung einer Sportanlage durch eine gemeinnützige Körperschaft bekannt gegeben. Man kann sogar von einer umsatzsteuerrechtlichen Trendwende sprechen, die besonders für Sportvereine von großer Wichtigkeit ist. Die kardinale Feststellung des BFH lautet: „Die Regelung einer Zuschussgewährung in einem gegenseitigen Vertrag muss nicht zwingend zur Steuerpflicht führen.“
Mittlerweile hat sich auch die FinVerw. dieser Auffassung angeschlossen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) mit BMF-Schreiben vom 11.6.20243) entsprechend angepasst.
Aktuelles Thema in Heft 18 der DStZ (September 2024) u.a.
Aktuelle Steuergesetzgebung: Regierungsentwürfe JStG 2024 und Steuerfortentwicklungsgesetz – Ausgewählte ertragsteuerliche Aspekte und Änderungen für gemeinnützige Körperschaften
Aktuell liegen mit dem Jahressteuergesetz 2024, dem Steuerfortentwicklungsgesetz und dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verschiedene Regierungsentwürfe zu steuerlichen Änderungsgesetzen vor, die punktuell wichtige Änderungen mit sich bringen. Auch wenn – so insb. vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz – abzuwarten bleibt, welche Änderungen letztlich umgesetzt werden, lohnt aktuell ein Blick auf Änderungen, auf die sich die Praxis einstellen sollte. Ausgewählte ertragsteuerliche Aspekte und Änderungen für gemeinnützige Körperschaften werden aufgegriffen.
Aktuelles Thema in Heft 17 der DStZ (September 2024) u.a.
Abwehrmaßnahmen gegen Steueroasen – Ein neues BMF-Schreiben zum StAbwG
Mit der Listung der Russischen Föderation in der Steueroasenabwehr-Verordnung (StAbwV) hat das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) eine vom Gesetzgeber nicht vorhergesehene praktische Bedeutung erlangt. Mit dem BMF-Schreiben vom 14.6.2024 hat die FinVerw. nun ihre Auffassung zur Anwendung des StAbwG veröffentlicht.
Nach einem Überblick über die wichtigsten Aspekte folgt die Diskussion, ob das StAbwG seinen Zielen gerecht werden kann.
Aktuelles Thema in Heft 16 der DStZ (August 2024) u.a.
Steuerbefreiung für sportliche Veranstaltungen (§ 4 Nr. 22 Buchst. b UStG) nach dem Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024
Auf Grund des Bekanntwerdens eines (Vor-)Entwurfs eines Referentenentwurfs zu einem Jahressteuergesetz 2024 ist die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG in die Diskussion geraten. Der inzwischen von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf schlägt eine Neustrukturierung der Vorschrift vor. Die Voraussetzungen der neugestalteten Befreiung werden betrachtet. Zudem werden die möglichen Folgen für die Finanzierung des Breitensports untersucht. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob kommunale Vorsteuerüberhänge bei der Finanzierung von Sportstätten in Gefahr geraten.
Aktuelles Thema in Heft 15 der DStZ (August 2024) u.a.
Zahlreiche Modifizierungen durch das Jahressteuergesetz 2024
Wie bereits im Vorfeld zu vernehmen war, beschloss die Bundesregierung am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und brachte diesen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Dem Regierungsentwurf ging ein auf den 8.5.2024 datierter Entwurf aus dem BMF voraus, der noch punktuell geändert wurde.
Mit dem JStG 2024 soll insb. identifiziertem Handlungsbedarf als Reaktion auf die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BFH Rechnung getragen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Jahresende 2024 abgeschlossen sein, was auch für die erstmalige Anwendung zahlreicher Regelungen, die auf die Veröffentlichung des JStG 2024 Bezug nehmen, von wesentlicher Bedeutung ist.
Eine Auswahl der im Regierungsentwurf des JStG 2024 enthaltenen Maßnahmen wird eingehend dargestellt.
Aktuelles Thema in Heft 14 der DStZ (Juli 2024) u.a.
Änderungen des Lageberichts durch das Gesetz zur Umsetzung der CSRD
Am 22.3.2024 veröffentlichte das BMJ den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive ((EU) 2022/2464 v. 14.12.2022, ABl.EU Nr. L 322 v. 16.12.2022, 15). Im Mittelpunkt steht dabei die Verankerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für große, aber auch für kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen im Lagebericht. Jedoch werden mit dem CSRD-UmsG auch andere Berichtspflichten im Lagebericht geregelt. Die für den Lagebericht erwarteten Änderungen werden für die einzelnen hiervon betroffenen Unternehmensgruppen vorgestellt.
Aktuelles Thema in Heft 13 der DStZ (Juli 2024) u.a.
Die Fortentwicklung des Umwandlungssteuerrechts durch Gesetzgebung und Rechtsprechung
Vorliegender Beitrag befasst sich mit der Änderung des § 15 Abs. 2 UmwStG durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108, die die Steuerneutralität einer Abspaltung ausschließt, wenn diese der Vorbereitung einer Veräußerung an außenstehende Dritte dient, und mit der Rechtsprechung, soweit sie Umwandlungsfälle aus 2023 zum Gegenstand hatte.
Aktuelles Thema in Heft 12 der DStZ (Juni 2024) u.a.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Überblick über die anstehenden Änderungen
Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht. Der Entwurf schlägt auf Basis der CSRD die verpflichtende Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts einschließlich inhaltlicher Prüfung vor. Die neuen Berichtspflichten sehen eine stufenweise Vergrößerung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie eine deutliche Ausweitung der Berichtsanforderungen vor. Für den Praktiker lohnt sich zunächst einführend ein kurzer Blick auf den Zweck der CSRD, anschließend werden insb. die zentralen Anforderungen an den neuen Nachhaltigkeitsbericht und etwaige Erleichterungen beleuchtet.
Aktuelles Thema in Heft 11 der DStZ (Juni 2024) u.a.
Die Forschungszulage – Anmerkungen aus der Beratungspraxis und Hinweise zu der deutlichen Erweiterung durch das Wachstumschancengesetz
Die sog. Forschungszulage ist eine seit dem Jahr 2020 bestehende und vielfach unterschätzte Förderung für Forschung und Entwicklung betreibende Unternehmen. Besonders interessant wird sie durch das sehr schlanke Antragsverfahren sowie dessen – nach Erfahrung der Verfasser – wohlwollender Begutachtung durch die zuständige Behörde und nicht zuletzt durch die beachtliche Förderhöhe, die nun im Zuge des Wachstumschancengesetzes nochmals erheblich erweitert wird. Eine nähere Beschäftigung mit dieser Förderung ist besonders auch deshalb ratsam, weil die Zulage auch noch weit rückwirkend beantragt werden kann und sie vollständig steuerfrei gestellt wird. Für die Praxis bedeutsam ist eine grundlegende Beleuchtung der Zulage, die Mitteilung einschlägiger Praxiserfahrungen und die Analyse der Erweiterungen durch das Wachstumschancengesetz.
Aktuelles Thema in Heft 10 der DStZ (Mai 2024) u.a.
Das Steueroasen-Abwehrgesetz, die Steueroasen-Abwehrverordnung und das BMF-Schreiben – Ein erster Überblick
Unter anderem auch als Reaktion auf die neuerlichen Veröffentlichungen und Skandale in Steueroasen (vgl. z.B. sog. „Panama Papers“ oder sog. „Pandora Papers“) wurde am 30.6.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) i.d.F. vom 25.6.2021, BGBl. I 2021, 2056 = BStBl I 2021, 895, verkündet, wonach Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereitgestellt werden, die im Verhältnis zu solchen Staaten und Gebieten (Steuerhoheitsgebiete) Anwendung finden, die nach § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind. Das StAbwG hat das hehre Ziel, Steueroasen auszutrocknen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zielen die Regelungen darauf ab, europaweit koordinierte Abwehrmaßnahmen gegen Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb umzusetzen. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sollen dazu angehalten werden, Anpassungen in Richtung einer Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen. Die für die Anwendung des StAbwG als nicht kooperativ eingestuften Steuerhoheitsgebiete werden in der sog. Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) veröffentlicht. In der Zweiten Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung vom 01.11.2023 (BT Drs. 559/23) sind 16 Länder und Gebiete enthalten. Der Bundesrat hatte seine Zustimmung zu dieser Verordnung am 15.12.2023 erteilt. Mit Datum vom 30.11.2023 hat nun das BMF einen Entwurf zu den Grundsätzen der Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes veröffentlicht. Die geltende Fassung des Entwurfs wurde an die Verbände zur Stellungnahme geschickt, welche nun bis zum 9.1.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Wesentliche Merkmale des StAbwG, der StAbwV und des Entwurfs des BMF-Schreibens werden einer ersten kritischen Würdigung unterzogen.
Aktuelles Thema in Heft 9 der DStZ (Mai 2024) u.a.
Aktuelles Ertragsteuerrecht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Kettenzusammenfassung in Gefahr?, Dauerdefizitäre Tätigkeit/Verpachtungstätigkeit, steuerlicher Querverbund, Zinsschranke
Bei der Ertragsbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist auf aktuelle Rechtsprechung hinzuweisen. Die spezifischen Fragen der Ertragsbesteuerung der öffentlichen Hand obliegen nunmehr dem I. Senat des BFH und mit Beschluss v. 31.01.2024 wurde das BMF aufgefordert, dem Revisionsverfahren V R 43/21 beizutreten. Es geht um zentrale Fragen, nämlich die Voraussetzungen für eine Zusammenfassung von BgA und die Frage, ob die von der FinVerw. zugelassene Kettenzusammenfassung so durch das Gesetz gedeckt ist. Des Weiteren sind Aspekte der Rechnungslegung von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften zu beachten. Die überwiegend verankerte Verpflichtung zur Rechnungslegung wie große Kapitalgesellschaften verpflichtet ab 2025 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht.
Zeitschriften-Modul DStZ
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ISSN: 0724-5637
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer |
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Rechtsgebiete: | Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht |
Erscheinungsform: |
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Die renommierten und erfahrenen Schriftleiter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Joachim Schiffers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Thomas Köster sowie ein Expertenteam aus Steuerwissenschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Beratung und Finanzverwaltung, sorgen für Praxisnähe und höchste Seriosität in der Zeitschrift zum Steuerrecht.
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