DStZ Einzelheft

Die DStZ wertet zweimal im Monat die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung aus. Zusätzlich werden wichtige Schwerpunkte und Einzelthemen fachlich fundiert aufbereitet und Sonderthemen mit Blick auf die gestaltende Beratung diskutiert und vertieft.

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Die Vorteile der DStZ

  • Immer auf dem neusten Stand des Steuerrechts mit der DStZ
  • Wichtige Informationen und Fachbeiträge zum Steuerrecht praxisnah aufbereitet 
  • Kurzberichterstattung zu aktuellen Gesetzen, Praxisfällen und mehr kompakt in einer Zeitschrift 

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Alle 14 Tage aktuell informiert mit der etablierten Zeitschrift über Steuern

Zweimal im Monat liefert die Deutsche Steuer-Zeitung Ihnen die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung kompakt nach Hause. Ebenfalls kommen Sie in den Genuss praxisnaher Fachbeiträge, Diskussionsbeiträge und profitieren von Empfehlungen für die Gestaltungsberatung. 
Sie können die Deutsche Steuer-Zeitung sowohl bequem im Online-Abo lesen oder auch als Printausgabe. Zudem können Sie den vergangenen Jahrgang der DStZ als gebundene Ausgabe bei uns online bestellen. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Deutschen Steuer-Zeitung

  • Kurzberichterstattung zur aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung
  • Fachbeiträge zu praxisrelevanten Themen
  • Empfehlungen für die kompetente Gestaltungsberatung
  • Diskussionsbeiträge zur kritischen Auseinandersetzung mit Steuerthemen
  • Praxisfall mit konkreten Fragen aus der Beratungspraxis; lösungsorientiert dargestellt

Alle wichtigen Themen für die steuerliche Beratung

  • Allgemeines Steuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Berufsrecht der steuerberatenden Berufe

Aktuelles Thema in Heft 24 der DStZ (Dezember 2023) u.a.

Gestaltungshinweise zum Jahresende 2023: Hinweise zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter – Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Der Jahreswechsel 2023/2024 wird erneut zum einen einige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, zum anderen ist auch die vielfältige Rechtsprechung des Jahres 2023 bei den regelmäßig zum Jahreswechsel anstehenden Überprüfungen insb. der vertraglichen Gestaltungen zu beachten.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in der Praxis zu erfassen – der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ist zu identifizieren. Darüber hinaus sind aber auch die standardmäßigen Prüfschritte zum Jahreswechsel bzw. Ende des Wj. im Auge zu behalten. Auch wenn sich die letztgenannten Aspekte teilweise gegenüber dem vorangehenden Jahreswechsel nicht wesentlich verändert haben, gilt es nunmehr, diese erneut in den Blick zu nehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen der Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter – und zwar aus  einkommensteuerlicher wie aus körperschaftsteuerlicher Sicht.

Aktuelles Thema in Heft 23 der DStZ (Dezember 2023) u.a.

Gestaltungshinweise zur Gewerbesteuer zum Jahresende 2023

Das Jahr 2023 hat erneut Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich gebracht, zudem ist auch die vielfältige Rechtsprechung des Jahres 2023 bei den regelmäßig zum Jahreswechsel anstehenden Überprüfungen insb. der vertraglichen Gestaltungen zu beachten.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in der Praxis zu erfassen – der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ist zu identifizieren. Darüber hinaus sind zudem auch die standardmäßigen Prüfschritte zum Jahreswechsel bzw. Ende des Wj. im Auge zu behalten. Auch wenn sich die letztgenannten Aspekte teilweise gegenüber dem vorangehenden Jahreswechsel nicht wesentlich verändert haben, gilt es nunmehr, diese unter gewerbesteuerlichen Gesichtspunkten erneut in den Blick zu nehmen.

Aktuelles Thema in Heft 22 der DStZ (November 2023) u.a.

Bestandsaufnahme und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2023: Hinweise zur Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften

Aus wesentlichen aktuellen Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften ergeben sich Gestaltungsaspekte. Eine Bestandsaufnahme der gesetzlichen Änderungen sowie eine Rückschau auf die Entwicklung in Rspr. und Verwaltungsanweisungen bietet die Möglichkeit, bestehende Strukturen auf sich ergebende Handlungsoptionen, bestehende Risiken und ihre steuerliche Robustheit hin zu überprüfen.

Aktuelles Thema in Heft 21 der DStZ (November 2023) u.a.

Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes – Vorgesehene Änderungen im unternehmerischen Bereich

Das Wachstumschancengesetz ist ein umfangreiches Gesetzesvorhaben, welches auch etliche und zum Teil sehr bedeutende Änderungen im unternehmerischen Bereich mit sich bringt. Eine erste Analyse arbeitet den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf für Unternehmen heraus.

Aktuelles Thema in Heft 20 der DStZ (Oktober 2023) u.a.

Wann unterliegen Personalgestellungen und -überlassungen von und zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Umsatzsteuer?

Bei der Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben wird von öffentlich-rechtlichen Trägerkörperschaften (z.B. Bund, Bundesländer, Kommunen) seit Langem eine vielschichtige horizontale und vertikale Verwaltungszusammenarbeit betrieben. Diese verschiedenartigen Betätigungsfelder werden unter anderem durch gezielte Überlassungen und Gestellungen von Personal umgesetzt, deren umsatzsteuerliche Behandlung eine hohe praktische Relevanz aufweist. Durch die neue Vorschrift des § 2b UStG ergeben sich für Personalgestellungen und -überlassungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerliche Folgewirkungen gegenüber der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG a.F.). Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Rechtslage zeigt erkennbare Veränderungen auf und weist auf Problemfelder in der Praxis hin.

Aktuelles Thema in Heft 19 der DStZ (Oktober 2023) u.a.

Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke

Die Richtlinie (EU) 2016/1164 vom 12.07.2016 (ABl. EU Nr. L 193 v. 19.07.2016, 1; sog. Anti Tax Avoidance Directive = ATAD) enthält für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung, für körperschaftsteuerpflichtige Rechtsträger bis spätestens zum 31.12.2023 eine Zinsschrankenregelung einzuführen (Art. 4 i.V.m. 11 Abs. 6 ATAD). In Deutschland besteht mit § 4h EStG und § 8a KStG bereits seit 2007 eine von der Ansässigkeit des Gläubigers und der Rechtsform des Schuldners unabhängige Zinsschranke als – über die Möglichkeit des Zinsvortrags – temporär wirkendes Betriebsausgabenabzugsverbot, welches den Vorgaben des Art. 4 ATAD weitgehend entspricht. Die deutsche Zinsschrankenregelung hat in weiten Teilen der Richtlinienbestimmung als Blaupause gedient. Soweit die deutsche Zinsschranke jedoch hinter dem Mindestschutzniveau des Art. 4 ATAD zurückbleibt, ergab sich bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist ein punktueller Anpassungsbedarf, dem der Gesetzgeber nunmehr mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) nachkommt. Gleichzeitig dient dieses Gesetz mit der Einführung einer neuen Zinshöhenschranke (§ 4l EStG-E) dazu, missliebiger BFH-Rechtsprechung durch ein Nichtanwendungsgesetz entgegenzutreten. Der I. Senat des BFH hatte die Auffassung vertreten, dass sich die Höhe des angemessenen Zinssatzes bei grenzüberschreitenden Konzerndarlehen nur nach der Bonität des inländischen Kreditnehmers richtet und das Konzernrating hierbei keine Rolle spielt. Dies könnte seitens der Konzerne durch Einschaltung substanzschwacher Konzernfinanzierungsgesellschaften im Ausland zur grenzüberüberschreitenden Gewinnverlagerung in niedrig besteuernde Steuerhoheitsgebiete genutzt werden. Deshalb sei der Betriebsausgabenabzug künftig auf den Betrag bei angemessener Zinshöhe zu begrenzen, was durch eine neue Regelung (§ 4l EStG-E – Zinshöhenschranke) in Ergänzung zur fortbestehenden Zinsschranke (§ 4h EStG) herbeigeführt werden soll.

Aktuelles Thema in Heft 18 der DStZ (September 2023) u.a.

Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Ein erster Überblick

Am 10.07.2023 hat das BMF den Referentenentwurf für ein „Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ veröffentlicht. In der Hauptsache enthält dieser Referentenentwurf den Entwurf für ein sog. „Mindeststeuergesetz“, mit dem eine globale effektive Mindestbesteuerung sichergestellt und aggressiven Steuergestaltungen entgegenge-wirkt werden soll. Neu im Referentenentwurf ist gegenüber dem im März 2023 veröffentlichten Diskussionsentwurf des BMF die Umsetzung von im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung stehenden Begleitmaßnahmen. Insbe-sondere können aus Sicht des BMF die Lizenzschranke (§ 4j EStG) und die Gewerbesteuerpflicht von AStG-Hinzurechnungsbeträgen abgeschafft sowie die AStG-Niedrigsteuergrenze abgesenkt werden. Neben einem ersten zusammenfassenden Überblick über diese aktuellen Entwicklungen mit einem Schwerpunkt der Auswirkungen auf den Finanzsektor wird das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz kritisch beleuchtet.

Aktuelles Thema in Heft 17 der DStZ (September 2023) u.a.

System und Essenz des Mindeststeuergesetzes

Nach der Einigung der OECD-Staaten des Gemeinsamen Rahmenwerks auf die sog. Global Base Erosion Rules und dem Erlass der Mindestbesteuerungsrichtlinie durch den Europäischen Rat hat das BMF den Referentenentwurf eines nationalen Mindeststeuergesetzes erarbeitet. Er sieht als Regel die Verpflichtung inländischer oberster
Muttergesellschaften zur Zahlung einer Ergänzungssteuer vor, soweit eine  Gruppengesellschaft nicht zumindest 15 % Ertragsteuern auf ihren Jahresüberschuss II entrichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen können zu einer solchen Mindeststeuer aber ebenso andere inländische Mutter- und Tochtergesellschaften – auch im Hinblick auf
deren ausländische Mutter- und Schwestergesellschaften – herangezogen werden. Auf diese Weise ergibt sich eine filigrane Gesetzesorganisation.

Aktuelles Thema in Heft 16 der DStZ (August 2023) u.a.

Die Gesamtplanrechtsprechung im Rahmen der Umstrukturierung von Unternehmen

Im Rahmen der Umstrukturierung von Unternehmen, mithin bei entgeltlichen Übertragungen, Einbringungen sowie unentgeltlichen Unternehmensnachfolgen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob im zeitlichen und wirtschaftlichen bzw. sachlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Umstrukturierung erfolgende Buchwerttransfers wesentlicher Betriebsgrundlagen in ein anderes Betriebsvermögen u.U. ertragsteuerrechtliche Implikationen nach sich ziehen könnten. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob in Anbetracht der zuvor erfolgenden Buchwerttransfers für die eigentliche Umstrukturierung überhaupt eine etwaige Steuerneutralität oder etwaige Tarifvergünstigungen beansprucht werden können. Schnell geistert bei den Gestaltungsüberlegungen das „Schreckgespenst“ der Gesamtplanrechtsprechung herum. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den
Hintergrund der Gesamtplanrechtsprechung und zeigt die aktuellen Auffassungen von Rechtsprechung und FinVerw. zu praxisrelevanten Anwendungsfällen auf.

Aktuelles Thema in Heft 15 der DStZ (August 2023) u.a.

Gestaltungsmöglichkeiten zur 100-prozentigen Verlustberücksichtigung bei ausfallbedrohten Gesellschafterdarlehen an die GmbH

Gesellschafterdarlehen stellen in der Praxis regelmäßig ein beliebtes Instrument zur Finanzierung der GmbH dar.
Oftmals fallen diese Darlehen in der Praxis nach einer wirtschaftlichen Krisensituation mit anschließender Insolvenz endgültig aus. In diesen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage nach der steuerlichen Berücksichtigung eines solchen Darlehensausfalls. In diesem Zusammenhang ergibt sich ein komplexes Zusammenspiel zwischen § 17 Abs. 2a EStG, § 20 Abs. 2 und Abs. 6 EStG und § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG sowie den hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 19.05.2022 (BMF v. 19.05.2022 - IV C 1 – S 2252/19/10003 :009, BStBl I 2022, 742) sowie vom 07.06.2022 (BMF v.  07.06.2022 - IV C 6 – S 2244/20/10001 :001, BStBl I 2022, 897).

Ausgehend von einer Darstellung der steuerlichen Folgen beim Ausfall von gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehen nach § 17 Abs. 2a EStG werden anschließend die Besonderheiten bei stehen gelassenen Darlehen erörtert und die Restriktionen der Verlustberücksichtigung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG im Zusammenhang mit der geänderten Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG diskutiert. Abschließend werden die noch bis zum 31.12.2023 verbleibenden Gestaltungsoptionen und der insoweit bestehende Handlungsbedarf dargestellt.

Aktuelles Thema in Heft 14 der DStZ (Juli 2023) u.a.

Zu ausgewählten Grundprinzipien des UmwStG

Das UmwStG ist der zentrale Baustein des Umwandlungssteuerrechts und enthält Regelungen zur Verschmelzung, Spaltung, dem Formwechsel, der Einbringung von Unternehmensteilen und dem Anteilstausch. Dabei sind dem UmwStG übergeordnete Grundprinzipien inhärent, wozu z.B. die Regelbewertung zum gemeinen Wert, die besondere Bewertung von Pensionsrückstellungen ebenso gehört wie die antragsbasierte Möglichkeit der Buchwertfortführung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der allgemeinen Besteuerungsprinzipien zu den besonderen Grundprinzipien des UmwStG und insbesondere der Rechtfertigung der Buchwertfortführung.

Aktuelles Thema in Heft 13 der DStZ (Juli 2023) u.a.

Vorbehalt eines Nießbrauchrechts zugunsten beider Ehegatten als Gesamtberechtigte versus Sukzessivnießbrauch

Die Einräumung von Nießbrauchrechten ist im innerfamiliären Kontext häufig anzutreffen. Beabsichtigt ein Ehegatte, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, wird regelmäßig auch dem anderen Ehegatten ein lebenslängliches Nießbrauchrecht eingeräumt. Rechtlich kann diese Absicherung des Nichteigentümer-Ehegatten auf unterschiedliche Weise erfolgen. Zum einen kann anlässlich der Schenkung ein Nießbrauchrecht in der Weise vorbehalten werden, dass das Nießbrauchrecht dem Übertragenden und dem anderen Ehegatten gemeinsam zustehen soll, also eine Form der Gesamtberechtigung gem. § 428 BGB besteht (BGH, Urt. v. 06.03.2020 - V ZR 329/18; BFH, Urt. v. 08.06.2021 - II R 23/19). Zum anderen ist denkbar, dass erst mit dem Tod des Vorbehaltsnießbrauchers der länger lebende Ehegatte (sukzessive) nießbrauchberechtigt wird. Die ertrag- und erbschaftsteuerlichen Folgen der beiden Varianten werden anhand einer Grundstückszuwendung dargestellt.

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ISSN: 0724-5637

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsform: Print

Hochqualifizierte Autoren

Die renommierten und erfahrenen Schriftleiter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Joachim Schiffers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Thomas Köster sowie ein Expertenteam aus Steuerwissenschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Beratung und Finanzverwaltung, sorgen für Praxisnähe und höchste Seriosität in der Zeitschrift zum Steuerrecht. 

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Autorenteam aus erfahrenen Mitarbeitern der Finanzverwaltung
Steuer-Ratgeber 2022
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Univ.-Professor Dr. habil. Bert Kaminski
Die Steuerberatung (Stbg)