DStZ Einzelheft

Die DStZ wertet zweimal im Monat die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung aus. Zusätzlich werden wichtige Schwerpunkte und Einzelthemen fachlich fundiert aufbereitet und Sonderthemen mit Blick auf die gestaltende Beratung diskutiert und vertieft.

Die Fachzeitschrift DStZ ist Bestandteil folgender Fachportale:

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Die Vorteile der DStZ

  • Immer auf dem neusten Stand des Steuerrechts mit der DStZ
  • Wichtige Informationen und Fachbeiträge zum Steuerrecht praxisnah aufbereitet 
  • Kurzberichterstattung zu aktuellen Gesetzen, Praxisfällen und mehr kompakt in einer Zeitschrift 

Alle 14 Tage aktuell informiert mit der etablierten Zeitschrift über Steuern

Zweimal im Monat liefert die Deutsche Steuer-Zeitung Ihnen die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung kompakt nach Hause. Ebenfalls kommen Sie in den Genuss praxisnaher Fachbeiträge, Diskussionsbeiträge und profitieren von Empfehlungen für die Gestaltungsberatung. 
Sie können die Deutsche Steuer-Zeitung sowohl bequem im Online-Abo lesen oder auch als Printausgabe. Zudem können Sie den vergangenen Jahrgang der DStZ als gebundene Ausgabe bei uns online bestellen. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Deutschen Steuer-Zeitung

  • Kurzberichterstattung zur aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung
  • Fachbeiträge zu praxisrelevanten Themen
  • Empfehlungen für die kompetente Gestaltungsberatung
  • Diskussionsbeiträge zur kritischen Auseinandersetzung mit Steuerthemen
  • Praxisfall mit konkreten Fragen aus der Beratungspraxis; lösungsorientiert dargestellt

Alle wichtigen Themen für die steuerliche Beratung

  • Allgemeines Steuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Berufsrecht der steuerberatenden Berufe

Aktuelles Thema in Heft 8 der DStZ (April 2024) u.a.

Brennpunkte der Ertragsbesteuerung von Betriebsstätten

Die Ertragsbesteuerung von Betriebsstätten wirft nach wie vor zahlreiche Einzelfragen auf. Für die Praxis hilfreich ist die Beantwortung der Fragen nach der Betriebsstättenbegründung durch Dienstleistungen ebenso wie die nach der Gewinnzuordnung bei personallosen Betriebsstätten. Ebenso stellt sich die Frage, ob eine Entstrickung ohne Zutun des Stpfl. (sog. passive Entstrickung) geboten ist. Die Diskussion um die finalen Verluste dürfte mit den jüngsten EuGH- und BFH-Urteilen ihr Ende finden.

Aktuelles Thema in Heft 7 der DStZ (April 2024) u.a.

Aktuelles zum Lohnsteuerrecht zum Jahresbeginn 2024 (Teil II): (Elektro-)Dienstwagen, Fahrräder und Reisekosten

Aus der Rechtsprechung wie auch aus der Gesetzgebung der letzten Jahre haben sich auch zum Jahreswechsel 2023/2024 zahlreiche Änderungen ergeben, die – ebenso wie neue Lebenssachverhalte – kurzfristig im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen sind. In der Praxis hilfreich ist eine Zusammenstellung bedeutsamer Änderungen im Bereich der (Elektro-)Dienstwagen, der (Elektro-)Fahrräder sowie der Reisekosten – ergänzt um erläuternde Beispiele und Praxishinweise.

Aktuelles Thema in Heft 6 der DStZ (März 2024) u.a.

Aktuelles zum Lohnsteuerrecht zum Jahresbeginn 2024 (Teil I): Aktuelle Praxisfragen

Aus der Rechtsprechung wie auch aus der Gesetzgebung der letzten Jahre haben sich auch zum Jahreswechsel 2023/2024 zahlreiche Änderungen ergeben, die – ebenso wie neue Lebenssachverhalte – kurzfristig im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen sind. In der Praxis hilfreich ist eine Zusammenstellung bedeutsamer Änderungen – ergänzt um erläuternde Beispiele und Praxishinweise.

Aktuelles Thema in Heft 5 der DStZ (März 2024) u.a.

Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA gemäß dem BMF-Schreiben v. 12.12.2023

Arbeitnehmereinkünfte aus DBA-Staaten werden in Deutschland als Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers bei der Einkommensteuer regelmäßig unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt (Outboundfall). Ein Abkommensfall liegt aber auch dann vor, wenn ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitnehmer im Inland tätig wird (Inboundfall), d.h. Deutschland hat als Tätigkeitsstaat ggf. ein Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Das BMF hat mit Datum vom 12.12.2023 (BMF vom 12.12.2023 - IV B 2 – S 1300/21/10024 :005, BStBl I 2023, 2179)  einen neugefassten und sehr umfangreichen Verwaltungserlass (154 Seiten mit 427 Rz.) herausgegeben, der das bisherige diesbezügliche BMF-Schreiben vom 3.5.2018 (BMF vom 03.05.2018 - IV B 2 – S 1300/08/10027, BStBl I 2018, 643),  zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen ersetzt. Von diesen BMF-Schreiben werden sowohl Outbound- als auch Inboundfälle bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit behandelt. Das neue BMF-Schreiben vom 12.12.2023 enthält im Vergleich zum bisherigen diesbezüglichen BMF-Schreiben zahlreiche Aktualisierungen und Anpassungen an die neuere Rechtslage, an die neuere höchstrichterliche Finanzrechtsprechung sowie Verweise auf weiterführende andere neuere Verwaltungserlasse. Die Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften in Abkommensfällen ruft in der Praxis immer wieder Anwendungsprobleme und Zweifelsfragen hervor. Zu deren Lösung trägt eine Analyse des neueren Regelungsgehalts des überarbeiteten BMF-Schreibens bei.

Aktuelles Thema in Heft 4 der DStZ (Februar 2024) u.a.

Steuerliche MoPeG-Anpassungen und Zinsschranke – Wachstumschancengesetz in Teilen umgesetzt

Am 17.11.2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) i.d.F. der Beschlussempfehlung seines Finanzausschusses vom 15.11.2023. Zwar wurden im Zuge dieser Beschlussempfehlung noch einige Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, mit denen u.a. auch den Bedenken des Bundesrats Rechnung getragen werden sollte. Diese Änderungen gingen dem Bundesrat aber offensichtlich nicht weit genug, da er am 24.11.2023 dem Gesetz seine Zustimmung verweigerte und den Vermittlungsausschuss zur Erarbeitung einer Kompromisslösung anrief.  Bis zum Ende des Jahres 2023 konnte der Vermittlungsausschuss jedoch kein Ergebnis erzielen.

Einige Maßnahmen aus dem Wachstumschancengesetz wurden allerdings kurzerhand in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren überführt, das am 14.12.2023 den Bundestag sowie am 15.12.2023 den Bundesrat passierte und am 29.12.2023 im BGBl. verkündet wurde (Gesetz v. 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411). So erlangten etliche Regelungen nun mit dem Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) Gesetzeskraft.

Aktuelles Thema in Heft 3 der DStZ (Februar 2024) u.a.

Die Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes

Im Hinblick auf das am 1.1.2024 anwendbar werdende neue Personengesellschaftsrecht besteht die Sorge, dass die zukünftig explizite Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur Personengesellschaft den grunderwerbsteuerlichen Steuerbefreiungen den sachlichen Anwendungsbereich entzieht. Aus diesem Grund möchte das BMF die Tatbestände dieser Privilegierungen reformieren. Diese Gelegenheit will das Ministerium zum Anlass nehmen, um drei weitere Veränderungen im GrEStG – insb. eine grundlegende Modifikation der seit Jahrzehnten umstrittenen Besteuerung des Erwerbs von Anteilen an Grundstücksgesellschaften – zu etablieren. Der vorliegende Beitrag erläutert die geplanten Änderungen und schlägt im Hinblick auf die Besteuerung von Anteilsübergängen als Alternative einen grundlegenden Systemwechsel vor.

Aktuelles Thema in Heft 2 der DStZ (Januar 2024) u.a.

Die Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes

Im Hinblick auf das am 1.1.2024 anwendbar werdende neue Personengesellschaftsrecht besteht die Sorge, dass die zukünftig explizite Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur Personengesellschaft den grunderwerbsteuerlichen Steuerbefreiungen den sachlichen Anwendungsbereich entzieht. Aus diesem Grund möchte das BMF die Tatbestände dieser Privilegierungen reformieren. Diese Gelegenheit will das Ministerium zum Anlass nehmen, um drei weitere Veränderungen im GrEStG – insb. eine grundlegende Modifikation der seit Jahrzehnten umstrittenen Besteuerung des Erwerbs von Anteilen an Grundstücksgesellschaften – zu etablieren. Der vorliegende Beitrag erläutert die geplanten Änderungen und schlägt im Hinblick auf die Besteuerung von Anteilsübergängen als Alternative einen grundlegenden Systemwechsel vor.

Aktuelles Thema in Heft 1 der DStZ (Januar 2024) u.a.

Häusliches Arbeitszimmer – Häusliches Arbeiten

Das JStG 2022 enthält u.a. Änderungen zur steuerlichen Abziehbarkeit während der häuslichen Arbeit – sowohl innerhalb als auch außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers. Diese Änderungen kommen ab dem VZ 2023 zur Anwendung und sind daher mit der ESt-Erklärung 2023 erstmalig in der Praxis umzusetzen.

Aktuelles Thema in Heft 24 der DStZ (Dezember 2023) u.a.

Gestaltungshinweise zum Jahresende 2023: Hinweise zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter – Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Der Jahreswechsel 2023/2024 wird erneut zum einen einige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, zum anderen ist auch die vielfältige Rechtsprechung des Jahres 2023 bei den regelmäßig zum Jahreswechsel anstehenden Überprüfungen insb. der vertraglichen Gestaltungen zu beachten.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in der Praxis zu erfassen – der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ist zu identifizieren. Darüber hinaus sind aber auch die standardmäßigen Prüfschritte zum Jahreswechsel bzw. Ende des Wj. im Auge zu behalten. Auch wenn sich die letztgenannten Aspekte teilweise gegenüber dem vorangehenden Jahreswechsel nicht wesentlich verändert haben, gilt es nunmehr, diese erneut in den Blick zu nehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen der Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter – und zwar aus  einkommensteuerlicher wie aus körperschaftsteuerlicher Sicht.

Aktuelles Thema in Heft 23 der DStZ (Dezember 2023) u.a.

Gestaltungshinweise zur Gewerbesteuer zum Jahresende 2023

Das Jahr 2023 hat erneut Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich gebracht, zudem ist auch die vielfältige Rechtsprechung des Jahres 2023 bei den regelmäßig zum Jahreswechsel anstehenden Überprüfungen insb. der vertraglichen Gestaltungen zu beachten.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in der Praxis zu erfassen – der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ist zu identifizieren. Darüber hinaus sind zudem auch die standardmäßigen Prüfschritte zum Jahreswechsel bzw. Ende des Wj. im Auge zu behalten. Auch wenn sich die letztgenannten Aspekte teilweise gegenüber dem vorangehenden Jahreswechsel nicht wesentlich verändert haben, gilt es nunmehr, diese unter gewerbesteuerlichen Gesichtspunkten erneut in den Blick zu nehmen.

Aktuelles Thema in Heft 22 der DStZ (November 2023) u.a.

Bestandsaufnahme und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2023: Hinweise zur Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften

Aus wesentlichen aktuellen Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften ergeben sich Gestaltungsaspekte. Eine Bestandsaufnahme der gesetzlichen Änderungen sowie eine Rückschau auf die Entwicklung in Rspr. und Verwaltungsanweisungen bietet die Möglichkeit, bestehende Strukturen auf sich ergebende Handlungsoptionen, bestehende Risiken und ihre steuerliche Robustheit hin zu überprüfen.

Aktuelles Thema in Heft 21 der DStZ (November 2023) u.a.

Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes – Vorgesehene Änderungen im unternehmerischen Bereich

Das Wachstumschancengesetz ist ein umfangreiches Gesetzesvorhaben, welches auch etliche und zum Teil sehr bedeutende Änderungen im unternehmerischen Bereich mit sich bringt. Eine erste Analyse arbeitet den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf für Unternehmen heraus.

Zeitschriften-Modul DStZ 

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ISSN: 0724-5637

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsform: Print

Hochqualifizierte Autoren

Die renommierten und erfahrenen Schriftleiter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Joachim Schiffers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Thomas Köster sowie ein Expertenteam aus Steuerwissenschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Beratung und Finanzverwaltung, sorgen für Praxisnähe und höchste Seriosität in der Zeitschrift zum Steuerrecht. 

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Autorenteam aus erfahrenen Mitarbeitern der Finanzverwaltung
Steuer-Ratgeber 2022
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Univ.-Professor Dr. habil. Bert Kaminski
Die Steuerberatung (Stbg)