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Alle 14 Tage aktuell informiert mit der etablierten Zeitschrift über Steuern

Zweimal im Monat liefert die Deutsche Steuer-Zeitung Ihnen die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung kompakt nach Hause. Ebenfalls kommen Sie in den Genuss praxisnaher Fachbeiträge, Diskussionsbeiträge und profitieren von Empfehlungen für die Gestaltungsberatung. 
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Die inhaltlichen Schwerpunkte der Deutschen Steuer-Zeitung

  • Kurzberichterstattung zur aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung
  • Fachbeiträge zu praxisrelevanten Themen
  • Empfehlungen für die kompetente Gestaltungsberatung
  • Diskussionsbeiträge zur kritischen Auseinandersetzung mit Steuerthemen
  • Praxisfall mit konkreten Fragen aus der Beratungspraxis; lösungsorientiert dargestellt

Alle wichtigen Themen für die steuerliche Beratung

  • Allgemeines Steuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Berufsrecht der steuerberatenden Berufe

Aktuelles Thema in Heft 9 der DStZ (Mai 2026) u.a.

Empfohlener Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsbe-richterstattung von KMU – Bedeutung, Anforderungen, Praxisbeispiele

Für kleine und mittelgroße Unternehmen besteht keine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD. Dennoch verlangen Geschäftspartner, wie insb. CSRD-pflichtige Unternehmen als Kunden, Banken und andere In-vestoren, Angaben über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Als Erleichte-rung ist ein auf KMU zugeschnittener freiwillig anzuwendender Standard geschaffen worden, der von der EU-Kommissionen empfohlen wurde und Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unterstützen soll. Der Beitrag zeigt die Bedeutung dieses Standards auf, stellt die Anforderungen mit Praxisbeispielen dar und skizziert zur Verfügung stehende Unterstützungsmöglichkeiten.

Aktuelles Thema in Heft 8 der DStZ (April 2026) u.a.

Erhöhung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer auf 280 %: Folgen für die kommunalen Steuereinnahmen, den Steuerstandort und die föderalen Finanzbeziehungen

Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von 200 % auf 280 % zu erhöhen, u.a. um Gewinnverlagerungen innerhalb Deutschlands unattraktiver zu machen. Von der Regelung sind (Stand: 31.12.2024) 43 Städte und Gemeinden betroffen, von denen mehr als 50 % in Bayern liegen. Auch nach Erhöhung des Mindesthebesatzes gibt es weiterhin z.B. zwischen München und den Umlandgemeinden Belastungsdifferenzen, die Gewinnverlagerungen attraktiv erscheinen lassen. Bei internationalen Belastungsvergleichen verschlechtert sich Deutschland, da die geringste nominale Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften von 22,83 % auf 25,63 % steigt. Die aus der Erhöhung auf 280 % zu erwartenden Gewerbesteuermehreinnahmen betragen rd. 204 Mio. €. Da die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden kann, ergeben sich für Bund und Länder Steuermindereinnahmen in niedriger zweistelliger Millionenhöhe.

Aktuelles Thema in Heft 7 der DStZ (April 2026) u.a.

Anteil eines Mitunternehmers an einer Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen

Die Zuordnung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft eines Mitunternehmers zum notwendigen Sonderbetriebs-vermögen II durch die Verwaltung hat die Rechtsprechung des BFH in ihren jüngsten Entscheidungen zu Gunsten der Mitunternehmer erheblich erschwert. Nunmehr stellt der GmbH-Anteil eines Gesellschafters einer Personengesell-schaft nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen notwendiges Betriebsvermögen dar. Unterhält die Kapital-gesellschaft daneben noch einen eigenen Betrieb oder beherrscht der Gesellschafter nicht die Kapitalgesellschaft, liegt hinsichtlich der Kapitalgesellschaft kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen vor.

Aktuelles Thema in Heft 6 der DStZ (März 2026) u.a.

Organgesellschaft mit atypisch stiller Beteiligung

Lange war im Bereich der Ertragsteuern umstritten, ob eine Gesellschaft auch dann Organgesellschaft sein kann, wenn an ihr eine atypisch stille Beteiligung besteht. Der BFH hat das schließlich für die Körperschaftsteuer bejaht, (BFH, Urt. v. 11.12.2024 – I R 33/22 – BStBl II 2025, 1005) für die Gewerbesteuer hingegen grundsätzlich abgelehnt, hier allerdings eine Ausnahme für den Fall zugelassen, in dem sich die stille Beteiligung nur auf einen abgegrenzten Bereich des Unternehmens bezieht (BFH, Urt. v. 11.12.2024 – I R 17/21 - BStBl II 2025, 1009). Aus der Analyse des Stands der Rechtsprechung lassen sich daraus resultierende Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

Aktuelles Thema in Heft 5 der DStZ (März 2026) u.a.

Aktuelles zum Lohnsteuerrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 – Insbesondere gesetzliche Änderungen

Überblick und aktuelle Hinweise zum Lohnsteuerrecht, welche insbesondere aus dem Steueränderungsgesetz 2025, dem Aktivrentengesetz und dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz resultieren.

Aktuelles Thema in Heft 4 der DStZ (Februar 2026) u.a.

Stand der Steuergesetzgebung zum Jahresende

In der jeweils letzten Sitzung des Jahres 2025, konkret am 19.12.2025, trafen sowohl der Bundestag als auch der Bun-desrat noch einige Entscheidungen in laufenden Steuergesetzgebungsverfahren. Umgesetzt wurden damit einige Steueränderungen, die bereits im Sofortprogramm der Regierungskoalition in Berlin angekündigt wurden, besonders prominent die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantleistungen und auch der neue Steuerfreibetrag für Mitarbeiter, die das gesetzliche Renteneintrittsalter bereits überschritten haben, kurz die Aktivrente.

Sowohl das StÄndG 2025 als auch das Aktivrentengesetz passierten am 19.12.2025 den Bundesrat und sind bereits am 23.12.2025 im BGBl. veröffentlicht worden (BGBl. I 2025 Nr. 363 und BGBl. I 2025 Nr. 361). Ebenso mit der Veröffentlichung im BGBl. am 23.12.2025 abgeschlossen werden konnte das Gesetzgebungsverfahren zum Mindeststeueran-passungsgesetz (BGBl. I 2025 Nr. 353).

Noch nicht zum Abschluss gekommen ist hingegen das Standortfördergesetz, das am 19.12.2025 im Bundestag be-schlossen wurde. Die Zustimmung des Bundesrats könnte in der ersten Sitzung in 2026 am 30.1.2026 folgen. Zwar liegt der Schwerpunkt dieses Gesetzes nicht im Steuerrecht; dennoch enthält es einige steuerrechtliche Modifizie-rungen. Noch am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens steht schließlich das Altersvorsorgereformgesetz, dessen Entwurf die Bundesregierung am 15.12.2025 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Es erfolgt eine Darstel-lung der steuerlichen Änderungen der einzelnen Gesetzgebungsverfahren nach Steuergesetzen und chronologisch sortiert.

Aktuelles Thema in Heft 3 der DStZ (Februar 2026) u.a.

Steuereffekte der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs. 2a EStG

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.07.2025 (Gesetz v. 14.07.2025, BGBl. I 2025 Nr. 161) zielt darauf ab, gezielte Investitionsanreize durch steuerliche Vergünstigungen zu schaffen. Neben der befristeten Wiedereinführung und Aufstockung der geometrisch-degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 2 EStG wurde eine besondere arithmetisch-degressive Abschreibung für angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Die Vergünstigung soll deutliche Anreize für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich setzen (Gesetzentwurf v. 03.06.2025, BT-Drs. 21/323, S. 22). Im Veranlagungsjahr 2026 wird die volle Jahreswirkung der Maßnahme auf rd. 1,8 Mrd. € Steuer-mindereinnahmen geschätzt (Gesetzentwurf v. 03.06.2025, BT-Drs. 21/323, S. 13). Es stellt sich die Frage, welche Investitionsanreize durch § 7 Abs. 2a EStG tatsächlich geschaffen werden.

Aktuelles Thema in Heft 1-2 der DStZ (Januar 2026) u.a.

Zur Verfassungswidrigkeit des von der Bundesregierung geplanten „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“, BT-Drucks. 21/2673

Das im Koalitionsvertrag umrissene Vorhaben, Arbeitslohn von Beziehern „im Rentenalter“ in erheblichem Umfang einkommensteuerfrei zu stellen, wirft insbesondere vor Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtliche Fragen auf. Ein von der Bundesregierung im Oktober 2025 beschlossener Gesetzentwurf verletzt die gebotene steuerliche Belastungsgleichheit jedenfalls insofern, als er in der Sache eine mit dem Einkommen steigende Transferleistung vorsieht, ohne dass es für eine solche (mindestens vorderhand sozialstaatswidrige) Ungleichbehandlung nach der Einkommenshöhe der Steuerpflichtigen irgendeine tragfähige Rechtfertigung gäbe.

Aktuelles Thema in Heft 24 der DStZ (Dezember 2025) u.a.

Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber – Pflichten, Risiken und Strafbarkeit

Die Unterschreitung von Gehaltsangaben, Barlohnzahlungen „unter der Hand“ oder die fehlerhafte Behandlung von Sachzuwendungen sind keine Einzelfälle im Arbeitsalltag – sie markieren ein strukturelles Problem mit weitreichen-den Konsequenzen. Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber ist nicht mehr nur eine Randerscheinung, sondern ein verbreitetes Risiko mit erheblichen strafrechtlichen und finanziellen Folgen. In vielen Fällen erfolgt die Steuer-verkürzung nicht mit Vorsatz, sondern in gutem Glauben an eine rechtlich vertretbare Gestaltung. Derartige Gestal-tungen führen nicht nur regelmäßig zur Verkürzung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, sondern erfül-len häufig auch den Straftatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO. Auch der Einsatz von Sachzuwendun-gen – etwa im Rahmen des § 37b EStG – birgt strafrechtliches Konfliktpotenzial, wenn deren steuerliche Behand-lung unterlassen, verkannt oder gezielt umgangen wird. Arbeitgeber, die sich in diesen „Graubereichen“ bewegen, setzen sich sowohl dem Risiko hoher Nachforderungen als auch strafrechtlicher Sanktionen aus. Eine Analyse typi-scher Fallkonstellationen beleuchtet die zu Grunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und hinterfragt kri-tisch die Wirksamkeit bestehender Kontroll- und Sanktionsmechanismen.

Aktuelles Thema in Heft 23 der DStZ (Dezember 2025) u.a.

Aktualisiertes BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte – Ein Überblick zu den Neuerungen

Kryptowerte haben sich als Anlageform längst etabliert und sind dadurch zunehmend in den Fokus von steuerrechtlichen Fragen gekommen. Die meisten Anleger sind sich nicht bewusst, dass jeder Wertzuwachs, jeder An- und Verkauf und jedes andere Rechtsgeschäft, etc. auch steuerliche Risiken und evtl. Erklärungspflichten mit sich bringen können. Mit Schreiben vom 06.03.2025 (BMF v. 06.03.2025 – IV C 1 – S 2256/00042/064/043 - BStBl I 2025, 658) hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Das überarbeitete BMF-Schreiben ist relevant im Hinblick auf die detaillierten Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Eine Gegenüberstellung der wesentlichen Neuerungen gegenüber der Fassung des-BMF-Schreibens vom 10.05.2022 (BMF v. 10.05.2022 – Z IV C 1 – S 2256/19/10003 :001 - BStBl I 2022, 668) beleuchtet, welche neuen Pflichten zu beachten sind und welche praktischen Herausforderungen sich daraus für die Steuerpflichtigen und deren Berater ergeben.

Zeitschriften-Modul DStZ 

Das DStZ Zeitschriften-ABO enthält kostenfrei für Sie das Online-Zeitschriften-Modul DStZ


ISSN: 0724-5637

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsform: Print

Hochqualifizierte Autoren

Die renommierten und erfahrenen Schriftleiter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Joachim Schiffers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Thomas Köster sowie ein Expertenteam aus Steuerwissenschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Beratung und Finanzverwaltung, sorgen für Praxisnähe und höchste Seriosität in der Zeitschrift zum Steuerrecht. 

Leseprobe

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Inhalt DStZ 9/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen
  • Zur Ausübung des Vorsteuerabzugs bei einer nachträglichen Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, BFH, 2026-02-26, V B 11/25, S. 289
  • Überlassung einer Stadiontribüne mit Flutlichtanlage an eine Spielbetriebs-GmbH, BFH, 2025-11-06, V R 36/23, S. 289
  • Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen, FG Düsseldorf, 2025-11-05, 2 K 3874/15 F, S. 290
  • Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG 2018, BFH, 2025-11-25, VIII R 15/22, S. 291
  • Teilwertabschreibungen auf Anteile an Immobilien-Spezialfonds nach InvStG 2004, FG Münster, 2025-12-04, 10 K 2910/22 K,G, S. 292
Kapitalgesellschaften
  • VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw, BFH, 2025-12-17, I B 17/24, S. 293
  • Ertragsteuerrechtliche Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags, BFH, 2025-11-05, I R 37/22, S. 294
Personengesellschaften
  • Steuerliche Betriebsaufspaltung steht der Inanspruchnahme der erweiterten Grundstückskürzung entgegen, BFH, 2026-02-25, IV B 31/25, S. 295

Gemeinnützige Körperschaften, BgA, Stiftungen

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im hoheitlichen Bereich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen, fallen nicht als leistungsempfangende Körperschaften in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 3 AO, BFH, 2025-11-20, V R 23/23, S. 295
  • Zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung, BFH, 2025-11-20, V R 10/24, S. 296

Natürliche Personen

Sonstige Einkünfte
  • Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht, BFH, 2026-01-20, VIII R 6/23, S. 297
  • Erträge aus Krypto-Lending gehören zu den sonstigen Einkünften – Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen, FG Köln, 2025-09-10, 3 K 194/23, S. 297
Grunderwerbsteuer
  • Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung, BFH, 2025-10-22, II R 5/22, S. 298

Für Berater

  • Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach: Formerfordernisse des § 52a FGO, insbesondere die Personenidentität betreffend, FG Berlin-Brandenburg, 2026-01-13, 5 K 5014/24, S. 299

DStZ-Themen

  • Dr. Ulrike Höreth, Brigitte Stelzer: Rahmenkonzept für die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, S. 301
  • Daniela Gerhards: Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2026, S. 306
  • Prof. Dr. Inge Wulf: Empfohlener Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU – Bedeutung, Anforderungen, Praxisbeispiele, S. 310

Inhalt DStZ 8/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen
  • Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins, BFH, 2025-11-13, V R 4/23, S. 253
  • Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG, BFH, 2025-12-17, I R 9/23, S. 255
Kapitalgesellschaften
  • Zum Merkmal der Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG, BFH, 2025-11-19, I R 40/23, S. 256
  • Verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer durch Zahlungen über ein für ihn fremdes Scheinfirmengeflecht, FG München, 2025-11-12, 6 V 1072/25, S. 257

Natürliche Personen

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn, BFH, 2025-11-19, VI R 18/24, S. 258
Sonstige Einkünfte
  • Private Veräußerungsgeschäfte – Auch ein Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein, BFH, 2026-01-27, IX R 4/25, S. 259
Grunderwerbsteuer
  • Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile, BFH, 2025-10-22, II R 24/22, S. 259

Für Berater

  • Zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters, BFH, 2025-11-25, VIII R 2/25, S. 261
  • Pflicht zur elektronischen Kommunikation nach § 52d FGO; Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist, BFH, 2025-12-04, IX R 11/25 (XI R 26/23), S. 262
  • Zur Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, BFH, 2026-01-27, VIII B 20/25, S. 263

DStZ-Themen

  • Michael Seifert: Aktuelles zum Lohnsteuerrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 – Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Firmenwagengestellung, usw. , S. 265
  • Prof. Dr. Michael Broer: Erhöhung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer auf 280 %: Folgen für die kommunalen Steuereinnahmen, den Steuerstandort und die föderalen Finanzbeziehungen, S. 276
  • Simon Thiel, Matthias Borgmeier: Einbringungsarten ins (Sonder-)Betriebsvermögen und Gewerbesteuerverstrickung mangels eindeutiger Entnahmehandlung , S. 284

Inhalt DStZ 7/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen
  • Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen, BFH, 2025-09-26, IV R 16/23, S. 213
  • Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides für eine Corona-Soforthilfe: Abbildung in der steuerlichen Gewinnermittlung, BFH, 2025-12-16, VIII R 4/25, S. 214
  • Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung (Erhaltungsrücklage), BFH, 2026-01-15, IV R 19/23, S. 215
  • Erstmalige Anwendung des § 4f EStG bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen, BFH, 2026-11-05, I R 48/22, S. 216
Kapitalgesellschaften
  • Pensionszusagen an Gesellschafter: Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage, BFH, 2025-12-17, I R 4/23, S. 216
  • Fremdüblichkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage , BFH, 2025-11-19, I R 50/22, S. 218
Personengesellschaften
  • Teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG: Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie, BFH, 2025-12-11, IV R 17/23, S. 219
  • Zur Einbringung „quoad sortem“ – Anteile an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen I, BFH, 2025-12-02, IV R 20/23, S. 220
  • Kein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei einer Beteiligungskettenverkürzung einer an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten Kapitalgesellschaft, FG Hessen, 2025-12-10, 5 K 1312/23, S. 222

Natürliche Personen

Besteuerung natürlicher Personen im Allgemeinen
  • Unterjähriger Kirchensteueraustritt, FG Münster, 2025-10-24, 4 K 924/23 Ki, S. 223
  • Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht, BFH, 2025-10-30, III R 11/24, S. 223
  • Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse, BFH, 2025-11-13, III R 43/24, S. 224
  • Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht, BFH, 2025-10-30, X R 25/23, S. 225
Grunderwerbsteuer
  • Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis, BFH, 2026-02-12, II R 22/23, S. 227

Für Berater

  • Zugang von elektronischen Dokumenten über das beSt, BFH, 2026-01-27, VIII B 2/25, S. 228

DStZ-Themen

  • Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche: Anteil eines Mitunternehmers an einer Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen, S. 228
  • Prof. Dr. Hanno Kirsch: Die Neugliederung der GuV-Rechnung und Kapitalflussrechnung nach IFRS 18 – ein Fallbeispiel, S. 233
  • Dr. Senel Sokollari: Die gemeinnützigkeitsrechtliche Gleichstellung von Sport und E-Sport, S. 246