Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Kommentar
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Die Vorteile des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentars
- Alle Informationen zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in einem Kommentar
- Kommentierungen des ErbStG, des BewG und des GrEstG
- Online-Vorteile des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Kommentars
Ziele des Kommentars zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Der Wilms / Jochum Kommentar zum Erbschaftsteuergesetz und dem Gesetz zur Schenkungsteuer (ErbStG) begleitet Sie optimal durch die Erbschaftsteuerrichtlinien (ErbStR) sowie die Richtlinien des Bewertungsrechts und erläutert umfassend und praxisnah die Auswirkungen aktueller Änderungen der Rechtsprechung auf u.a. die Unternehmensnachfolge, die Bewertung von Betriebsvermögen, den Tarif sowie die bewertungsrechtliche Praxis. Wegen zahlreicher thematischer Vernetzungen mit dem ErbStG wird auch das Grunderwerbsteuergesetz ausführlich kommentiert. Die Ausrichtung dieses Kommentars soll keine rein wissenschaftliche sein, sondern vielmehr eine praxisorientierte, die dem Rechtsuchenden und vor allen Dingen der Beraterschaft in Belangen der Rechtsprechung auch Arbeitshilfen in Form steuerrechtlicher Gestaltungstipps geben möchte.
Die Schwerpunkte des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentars
- Grundlegende Kommentierungen zum ErbStG, BewG und GrEStG in einem Werk
- Vermittlung von Praxiswissen durch zahlreiche Beschreibungen, Beispiele, Hinweise zu Beratungsansätzen und kritische Stellungnahmen
- Separate Darstellung des Erbschaftsteuerrechts in ausgewählten Ländern (derzeit zu Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande und Spanien) jeweils mit zusammenfassenden Beispielen zu den einzelnen Länderdarstellungen
Aktuell in der 132. Auflage (August 2024) u.a.:
§ 24 ErbStG ist durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) v. 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411 eingefügt worden.
Aktuell in der 131. Auflage (Juni 2024) u.a.:
§ 2a ErbStG ist durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) v. 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411 eingefügt worden.
Aktuell in der 130. Auflage (Mai 2024) u.a.:
§ 18 Satz 1 ErbStG ist durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) v. 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411 geändert worden.
Aktuell in der 129. Auflage (März 2024) u.a.:
Der BFH hat mit Urteil v. 9.5.2023, VI R 38/20 entschieden, dass es sich bei der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch einen land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb nicht um eine landwirtschaftliche Tätigkeit nach § 13 EStG handelt. Sie ist nicht darauf gerichtet, die natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren zu nutzen.
Online-Mehrwerte des ErbStG Kommentars im Abonnement
Im Print- und Online-Abo des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentars sind folgende Online-Vorteile enthalten:
Online-Zugang zum Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Kommentar: Mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen wie u.a. Erbschaftsteuerrichtlinien (ErbStR), DBA, Arbeitshilfen wie u.a. Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Erbschaft- u. Schenkungsteuer |
Erscheinungsform: |
ISBN: 978-3-08-257300-6
Herausgeber des ErbStG Kommentars
Professor Dr. jur. Heinrich Wilms (†), Rechtsanwalt, Zeppelin Universität Friedrichshafen
Professor Dr. jur. Georg Jochum, Zeppelin Universität Friedrichshafen
Dr. jur. Hellmut Götz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Partner der Sozietät BENDER HARRER KREVET, Freiburg
Christine Meßbacher-Hönsch, Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs (BFH)