Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)
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Die Vorteile der HFR Zeitschrift
- Entscheidungssammlung aller steuerlich wichtigen Gesetze in einer Zeitschrift
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Alt-Tag: Ein Icon symbolisiert die Kommentierungen in der HFR Zeitschrift.
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Qualifizierte Kommentierungen der bedeutendsten Entscheidungen
Für persönliche Anfragen und Bestellungen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0228 / 724-0 oder per E-Mail an info@stollfuss.de zur Verfügung.
Steuerrechtsprechung des BFH, BVerfG, anderer oberster Bundesgerichte und des EuGH
Die „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ bietet Ihnen alle zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie weitere BFH-Entscheidungen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus enthält die HFR Zeitschrift die steuerlich bedeutsamen Entscheidungen und Gesetze der anderen obersten Bundesgerichte, des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des EuGH. Die Entscheidungen sind in zitierfähiger komprimierter Form wiedergegeben und konzentrieren sich auf die tragenden Gedanken. Besonders bedeutsame Entscheidungen werden von erfahrenen BFH-Richtern analysiert und kommentiert.
Kommentierung der Rechtsprechung
In der Quartalsbeilage „BeSt“ (Beratersicht zur Steuerrechtsprechung) werden für die Beratungspraxis wichtige Entscheidungen von angesehenen Steuerpraktikern analysiert und die Konsequenzen der Rechtsprechung für die Beratungspraxis aufgezeigt.
Die wesentlichen Vorzüge der „Höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung“
- Aktuelle und umfassende Informationen über die wichtigsten Entscheidungen zum Steuerrecht
- Ideale Ergänzung zu den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG)
- Mit Kommentierungen von erfahrenen Steuerpraktikern
Aktuelles aus Heft 7 der HFR (Juli 2023) u.a.
Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion
Geserich kommentiert das BFH-Urteil vom 23.03.2023 – VI R 39/20 –, mit dem der VI. Senat feststellte, dass Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können.
Der Besprechungsentscheidung kommt erhebliche Bedeutung für alle noch offenen Fälle zu, denn solange die Liposuktion bei einem Lipödem nicht Kassenleistung ist, können Stpfl. die dafür aufgewendeten Kosten (jedenfalls) ab dem Jahr 2016 als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der Nachweis der Zwangsläufigkeit der Behandlungskosten kann dabei durch eine „einfache“ ärztliche Verordnung nachgewiesen werden (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV).
Aktuelles aus Heft 6 der HFR (Juni 2023) u.a.
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Nutzung der Wohnung durch die geschiedene Ehefrau des Steuerpflichtigen und das gemeinsame Kind
Graw kommentiert das BFH-Urteil vom 14.02.2023 – IX R 11/21, demzufolge aus Sicht des Steuerpflichtigen keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG mehr vorliegt, wenn der der Steuerpflichtige aus einer im Miteigentum beider Ehegatten stehenden Wohnimmobilie auszieht und diese von der (geschiedenen) Ehefrau und dem gemeinsamen Kind weitergenutzt wird. Der BFH versteht zwar den Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken in diesem Sinne weit. Unabdingbar ist aber die Nutzung der Wohnung durch den Stpfl. selbst, ggf. zusammen mit Familienangehörigen oder anderen Personen (unentgeltliche gemeinschaftliche Nutzung). Vor diesem Hintergrund stellt sich die (unentgeltliche oder entgeltliche) Überlassung der Wohnung an Dritte als schädlich dar. Zwar war die Nutzung durch ein einkommensteuerlich zu berücksichtigendes Kind – isoliert gesehen – unschädlich. Dies gilt aber nicht, wenn das Kind die Wohnung zusammen mit der geschiedenen Ehefrau nutzt.
Weitere Bestandteile des HFR Zeitschriften-ABOs
Das ABO der „Höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung“ enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul HFR mit zusätzlichen Inhalten.
ISSN: 0018-3059
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung |
Erscheinungsform: |
Die Herausgeberin der HFR Zeitschrift
Silvia Schuster, Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof (BFH)