Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)
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Die Vorteile der HFR Zeitschrift
- Entscheidungssammlung aller steuerlich wichtigen Gesetze in einer Zeitschrift
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Alt-Tag: Ein Icon symbolisiert die Kommentierungen in der HFR Zeitschrift.
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Qualifizierte Kommentierungen der bedeutendsten Entscheidungen
Steuerrechtsprechung des BFH, BVerfG, anderer oberster Bundesgerichte und des EuGH
Die „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ bietet Ihnen alle zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie weitere BFH-Entscheidungen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus enthält die HFR Zeitschrift die steuerlich bedeutsamen Entscheidungen und Gesetze der anderen obersten Bundesgerichte, des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des EuGH. Die Entscheidungen sind in zitierfähiger komprimierter Form wiedergegeben und konzentrieren sich auf die tragenden Gedanken. Besonders bedeutsame Entscheidungen werden von erfahrenen BFH-Richtern analysiert und kommentiert.
Kommentierung der Rechtsprechung
In der Quartalsbeilage „BeSt“ (Beratersicht zur Steuerrechtsprechung) werden für die Beratungspraxis wichtige Entscheidungen von angesehenen Steuerpraktikern analysiert und die Konsequenzen der Rechtsprechung für die Beratungspraxis aufgezeigt.
Die wesentlichen Vorzüge der „Höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung“
- Aktuelle und umfassende Informationen über die wichtigsten Entscheidungen zum Steuerrecht
- Ideale Ergänzung zu den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG)
- Mit Kommentierungen von erfahrenen Steuerpraktikern
Aktuelles aus Heft 3 der HFR (März 2024) u.a.
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Das BFH-Urteil vom 15.11.2023, X R 3/21, des für Sonderausgaben allein zuständigen X. Senats des BFH, stellt einen weiteren Schlussstein einer längeren Rechtsprechungsentwicklung dar. Es betrifft allerdings ausschließlich Vermögensübergabe- und -versorgungsverträge, die bis zum 31.12.2007 geschlossen wurden, also altes Recht. Die darin vereinbarten wiederkehrenden Sach- und Geldleistungen müssen, um nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG a.F. in vollem Umfang als Sonderausgaben abziehbar zu sein, „dauernde Lasten“ darstellen.
Aktuelles aus Heft 2 der HFR (Februar 2024) u.a.
Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten
Das BFH-Urteil vom 30.08.2023 – X R 2/22 – beschäftigt sich mit der Frage, ob Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen sind, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist.
Aktuelles aus Heft 1 der HFR (Januar 2024) u.a.
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
Das BFH-Urteil v. 17.08.2023 – V R 12/22 – klärt die Frage des Zeitpunkts der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen - ein praktisch relevanter Fall, der in der Literatur nicht einheitlich behandelt wurde. Neben § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG ist der Zeitpunkt der Vereinnahmung auch für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung oder die Frequenz, mit der Voranmeldungen abzugeben sind, von Bedeutung.
Aktuelles aus Heft 12 der HFR (Dezember 2023) u.a.
Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Das BFH-Urteil v. 10.08.2023 – VI R 11/21 – klärt die Frage, ob Zahlungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse Teil des Grundlohns i. S. von § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG sind. Geserich erläutert, warum es trotz sprachlich und inhaltlich eindeutiger Verwaltungsgrundsätze der Klarstellung durch den BFH bedurfte.
Aktuelles aus Heft 11 der HFR (November 2023) u.a.
Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
Das Besprechungsurteil befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Organschaft, einem Rechtsinstitut, das trotz seiner fast 90 Jahre zurückliegenden gesetzlichen Positivierung immer noch ein praktischer Dauerbrenner ist. Der Fall zeigt beispielhaft, wie kompliziert es sein kann, das Vorliegen einer Organschaft, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Eingliederung, festzustellen.
Aktuelles aus Heft 10 der HFR (Oktober 2023) u.a.
Verlustrücktrag: Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr
Ratschow kommentiert das BFH-Urteil vom 3.5.2023 – IX R 6/21 –, in dem der BFH erstmals geradezu elementare Grundfragen des Verlustabzugs, die sich allerdings in der Regel nicht stellen, klärt. Ob die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte trotz eines Verlustrücktrags im Entstehungsjahr weiter berücksichtigt werden, ob also der Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG im Entstehungsjahr negativ ist oder 0 € beträgt, hat regelmäßig keine Auswirkungen auf die Höhe der festzusetzenden Steuer. Anders ist dies, wenn ein Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen ist, der sich einkommenserhöhend auswirkt. Dann stellt sich die Frage, ob die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte den Hinzurechnungsbetrag auch dann mindern, wenn sie zurückgetragen worden sind.
Weitere Bestandteile des HFR Zeitschriften-ABOs
Das ABO der „Höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung“ enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul HFR mit zusätzlichen Inhalten.
ISSN: 0018-3059
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung |
Erscheinungsform: |
Die Herausgeberin der HFR Zeitschrift
Silvia Schuster, Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof (BFH)