Körperschaftsteuergesetz Kommentar
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Die Vorteile des Bott / Walter KStG Kommentars
- Umfassender Kommentar zum KStG unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen, Rechsprechung, Verwaltungsanweisungen uvm.
- Mit einem Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung informiert der Kommentar Sie fundiert und umfassend
- Gestaltungsempfehlungen zu praxisrelevanten Problemstellungen
Kompakt und systematisch
Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der Bott / Walter Körperschaftsteuergesetz (KStG) Kommentar bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG und leistet wertvolle Gestaltungsberatung zu praxisrelevanten Problemstellungen wie z.B. Verwaltungsanweisungen, Verlustabzug und Besteuerung.
Herausgeber des KStG Kommentars
Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, MinisterialratDr. Wolfgang Walter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Bott / Walter KStG Kommentars
- Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand
- Organschaft mit den für die Gestaltungsberatung relevanten Aspekten des GAV, Verlustabzug
- Aktuelles aus dem Unionsrecht
Aktuell in der 178. Aktualisierung (September 2024)
Die 178. Aktualisierungslieferung enthält eine umfassende Neukommentierung zu § 8b KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen) von Stephan Hamacher. Die detaillierte Neukommentierung vertieft die Grundzüge der Steuerbefreiung von Beteiligungserträgen und die damit verbundenen nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Zudem werden die Bestimmungen für die Steuerbefreiung der laufenden Erträge und der Veräußerungsgewinne behandelt (Hamacher in Bott/Walter, § 8b KStG Rz. 1 (August 2024)).
Aktuell in der 177. Aktualisierung (August 2024)
§ 14 KStG wurde durch das Wachstumschancengesetz v. 27.03.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108 = BStBl I 2024, 666) geändert. Durch die Einführung von § 4k EStG und die Einführung der Mindestbesteuerung wurde die Streichung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG notwendig. Auf die Gesetzesänderung geht Walter in Bott/Walter, § 14 KStG Rz. 958 (Mai 2024) ein.
Aktuell in der 176. Aktualisierung (Juli 2024)
Finanzielle Eingliederung bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personen- oder Kapitalgesellschaft: Auf die Parallelentscheidungen des BFH v. 11.07.2023 (I R 21/20, I R 36/20, I R 40/20, I R 45/20) bezieht sich Wolfgang Walter ausführlich in seiner neuen Überarbeitung zu § 14 KStG, siehe Walter in Bott/Walter, § 14 KStG Rz. 341 (Mai 2024).
Aktuell in der 175. Aktualisierung (Mai 2024)
Mehr Möglichkeiten für eGbR: Nach einer Gesetzesänderung durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.03.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) können nun auch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (sog. eGbR) zur Körperschaftsbesteuerung optieren, vgl. dazu auch die Kommentierung von Feldgen in § 1a KStG Rz. 1 ff.
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Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Körperschaftsteuer |
Erscheinungsform: | Print Apart |
ISBN: 978-3-08-254950-6
Herausgegeben von:
Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, Ministerialrat
Dr. Wolfgang Walter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht