Körperschaftsteuergesetz Kommentar

Der Bott / Walter KStG Kommentar bietet eine ausführliche Kommentierung des Körperschaftsteuergesetztes. Dabei werden Gestaltungsempfehlungen zu praxisrelevanten Problemstellungen gegeben und weitere Schwerpunkte (Unionsrecht, Verlustabzug u.v.m.) behandelt.

Der Körperschaftsteuergesetz Kommentar ist Bestandteil folgender Fachportale:

Erscheinungsform
LBW ohne Fortsetzungsbezug in 3 Ordnern; ca. 7.200 Seiten

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Die Vorteile des Bott / Walter KStG Kommentars

  • Alle Informationen zum Körperschaftsteuergesetz in einem Kommentar
  • Gestaltungsempfehlungen zu praxisrelevanten Problemstellungen
  • Viele Online-Vorteile im Abonnement

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Kompakt und systematisch

Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der Bott / Walter Körperschaftsteuergesetz (KStG) Kommentar bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG und leistet wertvolle Gestaltungsberatung zu praxisrelevanten Problemstellungen wie z.B. Verwaltungsanweisungen, Verlustabzug und Besteuerung.

Herausgeber des KStG Kommentars

Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, Ministerialrat 
Dr. Wolfgang Walter
, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht


Die inhaltlichen Schwerpunkte des Bott / Walter KStG Kommentars

  • Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand
  • Organschaft mit den für die Gestaltungsberatung relevanten Aspekten des GAV, Verlustabzug
  • Aktuelles aus dem Unionsrecht

Aktuell in der 168. Aktualisierung (Mai 2023)

Bestimmte öffentlich-rechtliche Kreditanstalten und Kreditinstitute, die i.R. eines öffentlichen Auftrags Sonderaufgaben wahrnehmen, sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 2a KStG von der Körperschaftsteuer freigestellt. 
Bislang war die Investitionsbank Sachsen-Anhalt eine teilrechtsfähige Anstalt innerhalb der Anstalt der Norddeutschen Landesbank-Girozentrale. Ab 1.3.2023 wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt. An diese Änderung wurde § 5 KStG durch das Jahressteuergesetz 2022 angepasst.

Aktuell in der 167. Aktualisierung (März 2023)

Die Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts zur aus der Anwendung des § 2b UStG resultierenden USt-Pflicht für Betriebe gewerblicher Art wurde durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294 = BStBl I 2023, 7) nochmals bis 31.12.2024 verlängert. Auf die Auswirkungen geht Bott in seiner Überarbeitung ein.

Weiterhin werden die aktuellen Erkenntnisse von Finanzverwaltung und Rechtsprechung zu den Besonderheiten der Einkommensermittlung bei BgA dargestellt. Mit FG Schleswig-Holstein v. 17.06.2021 (1 K 115/17, EFG 2022, 265 (Rev. BFH: I R 43/21)) geht die Rechtsprechung erneut auf die Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer BgA ein. Mit dem durch das BMF-Schreiben v. 04.04.2022 (IV C 2 – S 2836/21/10001 :001, BStBl I 2022, 645) überarbeiteten Schreiben v. 28.01.2019 werden Fragen zu der Feststellung des steuerlichen Einlageskontos, § 27 KStG, bei BgA ohne eigne Rechtspersönlichkeit beantwortet.

Durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294 = BStBl I 2023, 7) wurde das Feststellungsverfahren der Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG, welches bisher nur Kapitalgesellschaften innerhalb der EU erfasste, auf alle ausländischen Kapitalgesellschaften (also auch auf Drittstaaten-Kapitalgesellschaften und EWR-Kapitalgesellschaften), ausgeweitet.

Aktuell in der 166. Aktualisierung (Februar 2023)

Wie sind die Zuwendungen einer gemeinnützigen Körperschaft an ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft für die Einkommensermittlung zu bewerten? Antworten zur Abgrenzung zwischen verdeckter Gewinnausschüttung und Spende gibt die Kommentierung zu § 9 KStG (Abziehbare Aufwendungen).

Zu den abziehbaren Aufwendungen gehören nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträge. Der Abzug von Zuwendungen steht unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorliegt. Mit Urteil v. 13.7.2021 (I R 16/18) hat der BFH hervorgehoben, dass der Vorrang des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu beachten ist. Im Urteil ging es um die Voraussetzungen einer vGA bei einer Sachspende einer Kapitalgesellschaft an eine von den Gesellschaftern gegründete gemeinnützige Kunststiftung.

Eine vGA kann auch bei einer Zuwendung an einer gemeinnützigen Körperschaft an eine ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft in Betracht kommen. Für solche Zuwendung ist Rahmen eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob es sich um eine vGA oder eine Spende handelt (BFH v. 13.7.2022, I R 52/20).

Weitere Neuigkeiten zur Organschaft in der Kommentierung zu § 14 KStG.
Im Rahmen der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrages können Fehler bei der Bilanzierung zum Scheitern einer Organschaft führen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bilanzierungsfehler steuerlich geheilt werden. Eine Voraussetzung für die Heilung ist, dass ein ordentlicher Kaufmann die Fehlerhaftigkeit nicht hätte erkennen müssen. Dies wird bei Vorliegen eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks fingiert. Nach OFD Frankfurt a.M. v. 4.1.2022 gilt dies nicht für den Bestätigungsvermerk eines IFRS-Konzernabschlusses. Zu dieser Unterscheidung zwischen HGB- und IFRS-Konzernabschluss nimmt Walter nun Stellung.

In der 165. Aktualisierung (Januar 2023)

  • § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
    • Kapitalertragsteuer auf Ergebnisse aus Betrieben gewerblicher Art (Teil 2):
  • § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)
    • EuGH v. 14.5.2020 zur vertikalen und horizontalen steuerlichen Integration
    • FG Düsseldorf v. 12.4.2021 zur Organschaftsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht

In der 164. Aktualisierung (November 2022)

  • § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
    • Kapitalertragsteuer auf Ergebnisse aus Betrieben gewerblicher Art (Teil 1):
      • BMF-Schreiben v. 19.5.2022: Einzelfragen der Abgeltungssteuer
      • BMF v. 4.4.2022: kontinuierliche gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos; nachträgliche Ermittlung Anfangsbestand auf den 1.1.2022, mit Synopse zu BMF v. 28.1.2019
      • Abbildungen: Fallgruppen, Ausschüttungsfiktion, Rücklagenbildung, Steuerliches Einlagekonto, Einlagenrückgewähr
      • BFH-Urteile v. 17.5.2022: Verwendungsfestschreibung infolge unterbliebener Steuerbescheinigung und Belastung bezogener Dividenden​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Online-Mehrwerte des Körperschaftsteuergesetz Kommentars im Abonnement

Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo des Bott / Walter KStG Kommentars enthalten:

  • Online-Zugang zum Körperschaftsteuergesetz Kommentar
    mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
  • Feldgen / Kleinmanns / Stelzer, 360° KStG eKommentar
    Unser moderner Online-Kommentar mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem Körperschaftsteuergesetz Kommentar (Bott|Walter).
  • eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift
    mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Körperschaftsteuer
Erscheinungsform: Print Apart
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ISBN: 978-3-08-254950-6

Herausgeber und Autoren:

Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, Ministerialrat 
Dr. Wolfgang Walter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Online
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Birgit Huhn; Volker Karthaus; Kathrin Wenzel
Körperschaftsteuer Handausgabe 2019
Online
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Dipl.-Finw. Björn Claudy; Dipl.-Finw. Frank Henseler; Dipl.-Finw. Andreas Kümpel; Dipl.-Finw. Annette Staats
Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer-Erklärung 2022