Körperschaftsteuergesetz Kommentar
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Die Vorteile des Bott / Walter KStG Kommentars
- Umfassender Kommentar zum KStG unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen, Rechsprechung, Verwaltungsanweisungen uvm.
- Mit einem Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung informiert der Kommentar Sie fundiert und umfassend
- Gestaltungsempfehlungen zu praxisrelevanten Problemstellungen
Für persönliche Anfragen und Bestellungen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0228 / 724-0 oder per E-Mail an info@stollfuss.de zur Verfügung.
Kompakt und systematisch
Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der Bott / Walter Körperschaftsteuergesetz (KStG) Kommentar bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG und leistet wertvolle Gestaltungsberatung zu praxisrelevanten Problemstellungen wie z.B. Verwaltungsanweisungen, Verlustabzug und Besteuerung.
Herausgeber des KStG Kommentars
Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, MinisterialratDr. Wolfgang Walter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Bott / Walter KStG Kommentars
- Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand
- Organschaft mit den für die Gestaltungsberatung relevanten Aspekten des GAV, Verlustabzug
- Aktuelles aus dem Unionsrecht
Aktuell in der 172. Aktualisierung (November 2023)
Aufforderung zu gesetzlicher Neuregelung bis 31.12.2023
Nach dem Urteil des BVerfG v. 7.12.2022 steht fest: Die Privilegierung bestimmter Wohnungsbauunternehmen durch die Ausnahmeregelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008 ist i.V.m. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG i.d.F. des JStG 2008 und i.V.m. § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG i.d.F. des KroatienAnpG mit ist Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
Aktuell in der 171. Aktualisierung (September 2023)
Verfassungswidrigkeit von Übergangsregelungen vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren!Die Übergangsregelungen zu § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. des JStG 2010 sowie § 36 Abs. 6a KStG i.d.F. des JStG 2010 und i.d.F. v. 25.07.2017 sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist zur rückwirkenden Neuregelung bis zum 31.12.2023 aufgefordert (BVerfG v. 24.11.2022, 2 BvR 1424/15; v. 6.12.2022, 2 BvL 29/14).
Aktuell in der 170. Aktualisierung (Juli 2023)
Verfassungswidrigkeit von Übergangsregelungen vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren!
Die Übergangsregelungen zu § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. des JStG 2010 sowie § 36 Abs. 6a KStG i.d.F. des JStG 2010 und i.d.F. v. 25.07.2017 sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist zur rückwirkenden Neuregelung bis zum 31.12.2023 aufgefordert (BVerfG v. 24.11.2022, 2 BvR 1424/15; v. 6.12.2022, 2 BvL 29/14).
Aktuell in der 169. Aktualisierung (Juni 2023)
§ 14 KStG in aktueller Fassung inklusive kleinerer Anpassungen durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) v. 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294 = BStBl I 2023, 7) betreffend Regelungen zur mittelbaren Organschaft, Umgang mit Mehr- und Minderabführungen in der Bilanz sowie Übergangsregelungen des KöMoG v. 25.06.2021 (BGBl. I 2021, 2050 = BStBl I 2021, 889).
Aktuell in der 168. Aktualisierung (Mai 2023)
Bestimmte öffentlich-rechtliche Kreditanstalten und Kreditinstitute, die i.R. eines öffentlichen Auftrags Sonderaufgaben wahrnehmen, sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 2a KStG von der Körperschaftsteuer freigestellt.
Bislang war die Investitionsbank Sachsen-Anhalt eine teilrechtsfähige Anstalt innerhalb der Anstalt der Norddeutschen Landesbank-Girozentrale. Ab 1.3.2023 wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt. An diese Änderung wurde § 5 KStG durch das Jahressteuergesetz 2022 angepasst.
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Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Körperschaftsteuer |
Erscheinungsform: | Print Apart |
ISBN: 978-3-08-254950-6
Herausgegeben von:
Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, Ministerialrat
Dr. Wolfgang Walter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht