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Umfassende Informationen der Fachbereiche, Fachbeiträge und Kommentierungen

Die ZfZ ist eine Zeitschrift für Zölle, Verbrauchsteuern, Außenwirtschaft und Marktordnung. Die Fachzeitschrift liefert umfassende Informationen der verschiedenen fachlichen Schwerpunkte und verfolgt die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen in Steuerrecht, Rechtsprechung und Literatur. Darüber hinaus bietet die ZfZ praxisrelevante Fachbeiträge zu aktuellen Themen und Problemen sowie fundierte Kommentierungen und Hinweise zu wichtigen Entscheidungen des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte.

Die inhaltlichen Schwerpunkte in der ZfZ

  • ZfZ-Aktuell: aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
  • ZfZ-Themen: ausführliche Beiträge, Hinweise und Kommentierungen zu aktuellen Themen der Fachbereiche
  • ZfZ-Rechtsprechung: mit Entscheidungen des EuGH, BFH und österreichischen VwGH und der Finanzgerichte mit regelmäßigen Anmerkungen zur Bedeutung für die Rechtsprechung
  • ZfZ-Literaturbericht: Rezensionen und Literaturberichte zu den verschiedenen Fachbereichen und Gesetzesmaterialien

Aktuelles aus Heft 9 der ZfZ (September 2026) u.a.

Auswirkung von nachträglichen Verrechnungspreisanpassungen auf die Präferenzkalkulation

Der Beitrag untersucht, wie sich die nach den EuGH-Urteil Hamamatsu und Tauritus unter bestimmten Voraussetzungen nachträglicher Anpassungen der Verrechnungspreise zwischen konzernangehörigen Akteuren nicht nur auf den Zollwert, sondern auch ggf. eine Präferenzkalkulation auswirken. Der Autor bejaht grundsätzlich die Möglichkeit solcher Auswirkungen und rät deshalb dazu, dem durch eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen Zollabteilung und Steuerabteilung des Unternehmens Rechnung zu tragen.

Aktuelles aus Heft 8 der ZfZ (August 2026) u.a.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Strom- und Energiesteuerrecht in der Rechtsprechung von BFH und EuGH – Ein Zwischenstand

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein zentraler Rechtsgrundsatz, der von den Gerichten häufig zur Begründung ihrer Entscheidungen herangezogen wird und in der Rechtsprechung auch im Steuerrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Dabei ist zwischen dem in Deutschland geltenden nationalen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu unterscheiden, was neben Abgrenzungsfragen insbesondere auch Fragen zur inhaltlichen Auslegung der beiden Verhältnismäßigkeitsgrundsätze und den daraus folgenden Konsequenzen für das nationale Steuerrecht auslöst. Dieser Beitrag widmet sich diesen Fragestellungen speziell für den Bereich des Energie- und Stromsteuerrechts und möchte dabei die sich aus der Rechtsprechung der vergangenen Jahre ergebenden Entwicklungen aufzeigen und den Blick auf aktuelle Verfahren werfen.

Aktuelles aus Heft 7 der ZfZ (Juli 2026) u.a.

Die Dual-use-Verwendung im Energiesteuerrecht – Voraussetzungen der Steuerentlastung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 2 EnergieStG nach der aktuellen EuGH- und BFH-Rechtsprechung

Die steuerliche Privilegierung der Verwendung von Energieerzeugnissen zu einem doppelten Zweck hat die Rechtsprechung vielfach beschäftigt. Die Rechtsvorschriften erfordern insofern eine heikle Abgrenzung von „Verheizen“ und anderen Verwendungszwecken, die sich nicht in der (Zweit-)Verwertung der thermischen Energie der Energieerzeugnisse erschöpfen dürfen. Der Beitrag resümiert die dazu ergangene vielfältige Rechtsprechung, um über die Entscheidung des Einzelfalls hinaus allgemeine Beurteilungskriterien herauszudestillieren.

Aktuelles aus Heft 6 der ZfZ (Juni 2026) u.a.

Das CO2-Grenzausgleichssystem der Union und seine Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

Die VO (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems1) (im Folgenden: CBAM-VO) sah für die Zeit zwischen dem 1.10.2023 und dem 31.12.2025 eine Übergangsphase vor, in der lediglich vierteljährliche Berichte über CBAM-Einfuhren abzugeben waren. Gerade noch rechtzeitig vor dem Beginn der ab 1.1.2026 eintretenden endgültigen Phase, in der die Einfuhr von CBAM-Waren auch finanzielle Konsequenzen hat, wurde die CBAM-VO mit der VO (EU) 2025/2023 erheblich geändert. Die für die Praxis wichtigste Änderung war die Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle, die Einführer, die im Jahr weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren (ausgenommen Wasserstoff) im Jahr in den zollrechtlich freien Verkehr überführen, von den in der CBAM-VO festgelegten Berichts- und Zahlungspflichten befreit. Einführer von CBAM-Waren, die diese Schwelle überschreiten, benötigen – vorbehaltliche einer bis September 2026 geltenden Übergangsregelung für Personen, die einen Antrag gestellt haben – eine Bewilligung als zugelassener CBAM-Anmelder und müssen im Folgejahr Einfuhren solcher Waren nicht nur im CBAM-Register mit den bei ihrer Herstellung entstandenen tatsächlichen Emissionen oder mit Standardwerten melden, sondern müssen für sie auch CBAM-Zertifikate erwerben, ohne dass sie im Zeitpunkt der Einfuhr ihre genaue spätere finanzielle Belastung kennen. Indirekte Zollvertreter sind von der CBAM-VO gleichfalls betroffen: Sie benötigen – selbst, wenn sie Einführer vertreten, deren Einfuhrmengen unterhalb der Geringfügigkeitsschwelle bleiben – eine Bewilligung als zugelassener CBAM-Anmelder zumindest dann, wenn sie nicht in der Union ansässige Einführer vertreten. Dieser Beitrag erläutert Ziele und Inhalt der CBAM-VO und untersucht ihre WTO-Konformität.

Aktuelles aus Heft 5 der ZfZ (Mai 2026) u.a.

Verteilererlaubnis als Steuerbefreiungsvoraussetzung?

Die Frage, ob verfahrensrechtliche Versäumnisse bei der Abwicklung steuerlich privilegierter Geschäfte steuerschuldrechtliche Folgen haben, hat die Gerichte schon mehrfach in unterschiedlichen Konstellationen beschäftigt – nicht nur im Umsatz-, sondern auch im Verbrauchsteuerrecht. Für dieses scheint das berühmte Polihim-Urteil des EuGH (C-355/14, ZfZ 2016, 196) reiche Früchte zu tragen und einige Weiterungen zu generieren. Ulrich Schrömbges zieht in seinem engagierten Beitrag die Folgerungen für die Fälle fehlender Verteilererlaubnis und geht mit den noch immer nicht ganz ausgestorbenen Verfechtern dessen, was er als Formalismus und als Missachtung des auf dem Siegeszug befindlichen Grundsatzes „Substance over form“ brandmarkt, hart ins Gericht.

Aktuelles aus Heft 4 der ZfZ (April 2026) u.a.

Bericht über den 16. Deutschen Energiesteuertag

Ines Horn berichtet eingehend, was diejenigen, die den letztjährigen Energiesteuertag nicht besucht haben, versäumt haben, und rekapituliert die Verhandlungen des Energiesteuertages für diejenigen, die dabei waren.

ISSN: 0342-3484

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen
Rechtsgebiete: Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern ZfZ

Sowohl die Schriftleiter, Rechtsanwalt Reinhart Rüsken (Richter am BFH a.D.) und Dr. Katja Roth (Richterin am BFH) als auch die einzelnen Mitglieder des vielseitigen Autorenteams aus Verwaltung und Beratung von Mandanten sind hervorragende Sachkenner dieser komplexen Rechtsmaterie, die fundiertes Wissen der Fachbereiche praxisgerecht aufbereiten.

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Inhalt ZfZ 9/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

ZfZ-Aktuell

  • Aktuelle Informationen zum Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrecht, S. 257

ZfZ-Themen

  • Stefan Vonderbank: Auswirkung von nachträglichen Verrechnungspreisanpassungen auf die Präferenzkalkulation, S. 258

ZfZ-Rechtsprechung

Zollrecht

  • Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verbot der Einfuhr von Gütern in die Europäische Union, die der Russischen Föderation erhebliche Einnahmen erbringen, EuGH, 2026-02-05, C-619/24, S. 263
  • Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft – Rückwirkung, EuG, 2026-05-13, T-150/25, S. 266
  • Überführung zur Ausfuhr bei einer in der Bewilligung nicht bezeichneten Zollstelle in einem anderen Mitgliedstaat – Aufgrund eines Versäumnisses entstandene Steuerschuld – mit Anmerkung Adam Wasiak, EuG, 2026-04-15, T-589/24, S. 268
  • Berichtigung einer Zollanmeldung – mit Anmerkung Michael Lux, FG München, 2026-06-25, 14 K 1555/23, S. 274

Verbrauchsteuern

  • Andere Gesetze i.S.d. § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern, BFH, 2026-01-20, VII R 5/25, S. 284

Inhalt ZfZ 8/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

ZfZ-Aktuell

  • Aktuelle Informationen zum Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrecht, S. 225

ZfZ-Themen

  • Dr. Dirk Jansen, Prof. Dr. Michael Rutemöller: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Strom- und Energiesteuerrecht in der Rechtsprechung von BFH und EuGH – Ein Zwischenstand, S. 226
  • Richard Hardering, Prof. Dr. Frauke Schulmeister, Prof. Dr. Constanze Winter: Zukunft des Welthandels – Renaissance von Zöllen und Handelsbeschränkungen, S. 237

ZfZ-Rechtsprechung

Verbrauchsteuern

  • Direktlieferung im Verfahren der Steueraussetzung – mit Anmerkung Klaus Deimel, EuG, 2026-07-01, T-361/25, S. 246
  • Was meint der Begriff „Eigenbedarf“ im Tabaksteuerrecht? – mit Anmerkung Friedhelm Exner, EuG, 2026-05-20, T-685/24, S. 252

Inhalt ZfZ 7/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

ZfZ-Aktuell

  • Aktuelle Informationen zum Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrecht, S. 189

ZfZ-Themen

  • Dr. Katja Roth: Die Dual-use-Verwendung im Energiesteuerrecht – Voraussetzungen der Steuerentlastung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 2 EnergieStG nach der aktuellen EuGH- und BFH-Rechtsprechung, S. 190
  • Michael Lux: Das Zusammenspiel von CBAM und Zollrecht, S. 197

ZfZ-Rechtsprechung

Zollrecht

  • Zollwert – Kosten für geistige Leistungen der Erstellung von Druckvorlagen für Etiketten – Begriff „Umschließung“ bzw. „Behältnis“, EuGH, 2026-03-26, C-307/23, S. 207
  • EuGH-Vorlage zu Antidumpingzoll für Verbindungsstücke aus Stahl, BFH, 2025-11-18, VII R 16/23, S. 210

Verbrauchsteuern

  • Bestimmung des Verbrauchsteuerschuldners bei Veruntreuung durch mit der Geschäftsführung betrauten Verwalter einer Gesellschaft – Auswirkung eines in Zivilsachen ergangenen Urteils eines Strafgerichts, EuGH, 2025-11-20, C-570/24, S. 214
  • Standortverlegung eines Alkoholbetriebes ohne vorherige Erlaubnis nach Erteilung einer Verwendererlaubnis für eine bestimmte Betriebsstätte, FG München, 2026-03-06, 14 K 1520/24, S. 218
  • Verwendung von Alkohol zu steuerfreien Zwecken ohne Verwendererlaubnis, FG München, 2026-03-06, 14 K 1142/24, S. 221
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