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Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF)
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Die Vorteile der ZKF Zeitschrift für Kommunalfinanzen
- Alle Informationen zu kommunalen Finanzfragen in einer Zeitschrift
- Regelmäßige Fachbeiträge zu aktuellen Praxisfällen
- Kostenloser Zugriff auf das Zeitschriften-Modul ZKF
Die ZKF Zeitschrift mit Blick auf die Praxis
Bei der Organisation von Kommunalfinanzen müssen viele Faktoren wie z.B. das Vollstreckungsrecht, die Kostenrechnung, das Beitrags- und Gebührenrecht sowie die Auswertung amtlicher Dienstanweisungen beachtet werden.
Die Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) behandelt alle finanzrelevanten Fragen einer Gemeinde. Erfahrene Praktiker bereiten für Sie die aktuellen Fragen an grundlegenden und den Bedürfnissen der kommunalen Praxis orientierten Beiträgen auf.
Regelmäßig erscheinen Fachbeiträge zu aktuellen Praxisfällen, zur Gemeinde als Steuerschuldner, zur Finanzstatistik und zur Verwaltungsmodernisierung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der ZKF Zeitschrift
- Haushaltsrecht, Steuerrecht, Kostenrechnung, Beitrags- und Gebührenrecht, Finanzierung
- ADV im Haushaltswesen, Finanzstatistik, Zahlungsverkehr, Vollstreckungsrecht
- Rechtsprechungs-Rubrik (Auswertung sämtlicher relevanter Entscheidungen zum Thema Kommunalfinanzen)
- Umfängliche Auswertung von amtlichen Dienstanweisungen sowie Fachinformationen von Instituten, Behörden, Unternehmen und Verbänden
Aktuelles aus Heft 11 der ZKF (November 2025) u.a.
Eine empirische Analyse des Komponentenansatzes im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in NRW – Teil 1
Der Investitionsrückstand der Kommunen in NRW ist beträchtlich. Um die Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern, hat das Land NRW mit dem Zweiten NKF-Weiterentwicklungsgesetz den sogenannten Komponentenansatz eingeführt, der eine aktivierungsfähige Aufteilung von Vermögensgegenständen in einzelne Komponenten mit separaten Nutzungsdauern erlaubt. Dadurch sollen Investitionen erleichtert und Aufwendungen gleichmäßiger verteilt werden.
Politisch wird dieser Ansatz als Mittel zur Reduzierung des Investitionsstaus unterstützt, während Kritiker ihn als bloßen Buchungseffekt ohne strukturelle Wirkung bewerten. Die vorliegende Untersuchung analysiert anhand einer Onlinebefragung aller 22 kreisfreien Städte und 31 Kreise in NRW, wie intensiv diese Aktivierungsmöglichkeiten genutzt werden, welche Hürden bestehen und welche Maßnahmen sich zur Weiterentwicklung des NKF und zur Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit ableiten lassen.
Aktuelles aus Heft 10 der ZKF (Oktober 2025) u.a.
Umsatzsteuerliches Grundlagenwissen kommunaler Trägerkörperschaften: Bedeutung und Reichweite der Begriffe „Unternehmer“ und „Unternehmen“ – Teil 1
Bekanntlich stehen die Begriffe Unternehmer und Unternehmen im Sinne des § 2 UStG im Mittelpunkt des nationalen Umsatzsteuerrechts und nehmen hier eine zentrale Stellung ein. In Absatz 1 dieser Norm wird einerseits der Unternehmerbegriff erfasst und andererseits der Wirkungsbereich des Unternehmens bestimmt. Zur Untersuchung des Regelungsgehalts in § 2 Abs. 1 UStG ist es daher erforderlich zu klären, wer Unternehmer sein kann und durch welche unternehmerische Tätigkeit er die Unternehmereigenschaft erlangt. In sachlicher Hinsicht begründet die Feststellung der Unternehmereigenschaft zudem den Umfang des Unternehmens.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage kommt als Unternehmer jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts sowie Personenzusammenschlüsse in Betracht. Folglich können auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) Unternehmer gemäß § 2 UStG sein, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, nämlich die Selbständigkeit der Trägerkörperschaft, die wiederum nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringen muss.
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von jPdöR neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b UStG neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Änderungen traten am 1.1.2017 in Kraft. Die Neuregelung wird aber von einer Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG begleitet, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 bis zum 31.12.2026 verlängert wurde. Die Umsetzung der unionskonformen Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand impliziert eine deutliche Erweiterung des bisherigen unternehmerischen Tätigkeitsspektrums. Infolgedessen wird der steuerbare Leistungsbereich von jPdöR wesentlich vergrößert.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet hauptsächlich die Facetten der Unternehmereigenschaft kommunaler Trägerkörperschaften und deren umsatzsteuerrechtlichen Wechselwirkungen bezogen auf die Tätigkeitssphären der nichtunternehmerischen (hoheitlichen) und der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Betätigung von jPdöR, unter Bedingungen einer zweigleisigen Umsatzsteuer-Systematik. Außerdem werden die Kenntnisse zur Umsatzbesteuerungvon jPdöR aktuell aufgefrischt.
Aktuelles aus Heft 9 der ZKF (September 2025) u.a.
Forderungen im kommunalen Jahresabschluss – zu den notwendigen Anpassungen der Forderungsbewertung in Sachsen-Anhalt – Teil 1
Zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung müssen die Kommunen ausreichende Finanzmittel beschaffen. Gelingt das nicht, wird die Bedarfsdeckungsfunktion des kommunalen Haushalts verletzt und gegen das Haushaltsausgleichsgebot verstoßen. Ein wesentlicher Teil der Finanzmittelbeschaffung stellen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Erträge dar, die in der Vermögensrechnung als Forderungen ausgewiesen werden und das Eigenkapital erhöhen. Erfolgt allerdings kein Zahlungseingang, hat dies negative Auswirkungen auf die Liquidität der Kommunen. Außerdem wird die Eigenkapitalausstattung durch einen überhöhten Forderungsbestand zu positiv dargestellt. Daraus ergibt sich zum einen die Frage, wie werthaltig die ausgewiesenen Forderungen sind. Und zum anderen, in welchem Umfang der Forderungsbestand im Jahresabschluss abgewertet werden muss, um das Eigenkapital realistisch auszuweisen und dem Vorsichtsprinzip zu entsprechen? Der Verordnungsgeber sollte konkrete Vorgaben zur Forderungsbewertung machen. Außerdem sollte er die Forderungsübersicht als Pflichtanlage zum Jahresabschluss so anpassen, dass auch die Forderungsbewertung erkennbar wird und die bisherige Intransparenz entfällt. Die Ausführungen beziehen sich auf Sachsen-Anhalt, bieten aber ebenfalls Anregungen für andere Flächenländer.
Der erste Teil des zweiteiligen Beitrags betrachtet haushaltsrechtliche Grundsätze zum Ausweis und zur Bewertung des Forderungsbestandes.
Aktuelles aus Heft 8 der ZKF (August 2025) u.a.
Zur Veröffentlichung von kommunalen Haushalten in Niedersachsen
Die Kommunen sind grundsätzlich Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben in ihrem Gebiet. Grundlage für die Aufgabenerfüllung durch die Kommunalverwaltung stellt der Haushaltsplan dar, der von jeder Kommune jährlich aufzustellen ist und alle Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen enthalten muss. Für an der kommunalen Haushaltswirtschaft Interessierte stellt der Haushaltsplan eine zentrale Quelle dar. Aber wo finden sie diese Haushaltspläne und wie sind diese Pläne in die Praxis umgesetzt?
Das kommunale Haushaltsrecht in allen Bundesländern Deutschlands enthält das Öffentlichkeitsprinzip. Grundsätzlich müssen sowohl die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne als auch die Jahresabschlüsse veröffentlicht werden, damit Interessierte darin Einblick nehmen können. So hat z.B. nach § 10 Abs. 4 NKomVG1) jede Person das Recht, Satzungen einschließlich aller Anlagen und Pläne innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung einzusehen und sich gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten Kopien geben zu lassen.
Doch sind die vorgeschriebenen Verfahren heute noch zeitgemäß?
Im Beitrag werden die in Niedersachsen geltenden Regelungen dargestellt und Änderungsvorschläge entwickelt. Ziel ist dabei, den Zugang zu Informationen der Kommune zu verbessern und vielleicht ein stärkeres Interesse in der Öffentlichkeit zu wecken.
Aktuelles aus Heft 7 der ZKF (Juli 2025) u.a.
Haushaltsführung und Bilanzierung nach dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW
Der Beitrag setzt sich mit der Weiterentwicklung des Haushaltsrechts in Nordrhein-Westfalen auseinander. Es wird aufgezeigt, welche Anpassungen der Gesetzgeber vorgenommen hat, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. Zudem werden Betrachtungen angestellt, wie die neu eingeführten Möglichkeiten von den Gemeinden genutzt werden.
Zunächst werden die zentralen rechtlichen Änderungen mit Fokus auf den Verlustvortrag dargestellt und mit handels- sowie steuerrechtlichen Regelungen verglichen. Anschließend werden daraus resultierende Gestaltungsmöglichkeiten und mögliche Verhaltensänderungen politischer Entscheidungsträger abgeleitet. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf potenzielle Auswirkungen künftiger Änderungen der KomHVO NRW auf die Haushaltsführung.
Aktuelles aus Heft 6 der ZKF (Juni 2025) u.a.
Vorsteueraufteilung bei Gemeinden und deren Umsetzung im kommunalen Rechnungswesen
Mit der Neuregelung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts hat sich auch der unternehmerische Bereich kommunaler Tätigkeiten erweitert. Gleichwohl gelten Kommunen weiterhin als Nichtunternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen (§ 2b Abs. 1 Satz 1 UStG) und in denen eine Nichtbesteuerung zu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Dementsprechend ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen weiterhin auch nur teilweise möglich. Die erforderliche Aufteilung der Vorsteuern als auch die daran anschließende Verbuchung ist aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Dieser Beitrag behandelt daher beide Perspektiven:
- Darstellung der Aufteilungsgrundsätze
- Umsetzung im kommunalen Rechnungswesen
Es wird gezeigt, wie grundsätzlich auf Basis von Einnahmeschlüsseln oder einem pauschalen Vorsteuersatz die aufwendige Zuordnung von Eingangsleistungen entfallen und wie bei Grundstückssachverhalten die notwendige Zuordnung erfolgen kann. Im Zusammenhang mit der Verbuchung wird zudem dargestellt, wie mit der Einrichtung von Automatikkonten und individuellen Steuerschlüsseln der Buchungsaufwand deutlich reduziert und gleichzeitig die speziellen umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten mit erfüllt werden können.
Weitere Bestandteile des ZKF Zeitschriften-ABOs
Das ABO der Zeitschrift für Kommunalfinanzen enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul ZKF mit zusätzlichen Inhalten
ISSN: 0174-1136
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern |
| Erscheinungsform: |
Schriftleiter und Autoren der ZKF Zeitschrift für Kommunalfinanzen
Schriftleiter der Zeitschrift für Kommunalfinanzen sind Helmut Dedy und Benjamin Holler. Ein kompetentes Autorenteam beleuchtet mit Ihnen sämtliche Aspekte zum Thema Kommunalfinanzen.
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Inhalt ZKF 11/2025
Neue Fachliteratur
- Der kommunale Zweckverband als Organisationsform interkommunaler Zusammenarbeit, von Philip Schmidtke-Mönkediek, 1. Aufl. 2025, 352 Seiten, Softcover, 49,00 €, ISBN 978-3-8293-2051-1, Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden., S. IV
- Krisenmanagement als kommunale Daueraufgabe? Zum kommunalen Handeln zwischen Regelstrukturen im Normalbetrieb, Transformationserfordernissen und permanentem Krisenmanagement, von Lawrence Schätzle und Jan Hendrik Trapp, Difu Policy Papers, Bd. 7, 2025, 32 Seiten, digital, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin., S. IV
Magazin
- Online-Poker in der Variante „Pot Limit Omaha“ als im Einzelfall gewerbliche Tätigkeit, BFH, 02.04.2025, X R 26/21, S. V
ZKF-Themen
- Dr. Tobias Ließem, Dr. Stefan Hoffsümmer, Nadine Wagner: Eine empirische Analyse des Komponentenansatzes im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in NRW – Teil 1, S. 241
- Uwe Baldauf: Umsatzsteuerliches Grundlagenwissen kommunaler Trägerkörperschaften: Bedeutung und Reichweite der Begriffe „Unternehmer“ und „Unternehmen“ – Teil 2, S. 246
ZKF-Rechtsprechung
Grundsteuer
- Grundsteuerbefreiung für Verkehrsflächen, FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2025, 3 K 3107/24, S. 254
Gewerbesteuer
- Betrieb eines Corona-Testzentrums (durch Nichtarzt) ist Gewerbebetrieb, FG Düsseldorf, 23.07.2025, 14 V 907/25 A (G), S. 259
Rechtsprechung in Kürze
- Erschließungsbeitrag – Gestaltungsmissbrauch durch eine nicht gerechtfertigte Grundstücksteilung, VG Regensburg, 01.08.2025, RO 11 K 23.74, S. 262
- Abwasserbeitrag – Mit dem „Eintritt der Vorteilslage“ entsteht die Beitragspflicht, BVerwG, 22.08.2025, 9 B 3.25, S. 262
- Gewerbesteuer – Haftung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung steuerrechtlicher Pflichten, VGH Bayern, 26.08.2025, 4 CS 25.602, S. 263
- Vergnügungsteuer – Abwälzung der Spielgerätesteuer auf den Spieler, VGH Baden-Württemberg, 05.08.2025, 2 S 1856/24, S. 263
Inhalt ZKF 10/2025
Neue Fachliteratur
- Arbeitshilfe Umsatzsteuer – Kommunaler Leistungskatalog zur Umsatzsteuer mit § 2b UStG, von Marcus Römer, hrsg. vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag, 3. Aktualisierung, August 2025, ca. 320 in Einzelbeiträgen umsatzsteuerrechtlich bewertete Einzelleistungen der Kommunen, digitales Jahresabonnement, 178,50 €, Sächsischer Städte- und Gemeindetag, Dresden., S. IV
Magazin
- Lohnsteuerliche Behandlung von sogenannten „Firmenfitness-Programmen“, S. VII
ZKF-Themen
- Uwe Baldauf: Umsatzsteuerliches Grundlagenwissen kommunaler Trägerkörperschaften: Bedeutung und Reichweite der Begriffe „Unternehmer“ und „Unternehmen“ – Teil 1, S. 217
- Matthias Wiener, Martin Benner: Forderungen im kommunalen Jahresabschluss – zu den notwendigen Anpassungen der Forderungsbewertung in Sachsen-Anhalt – Teil 2, S. 223
ZKF-Rechtsprechung
Gewerbesteuer
- Keine gewerbesteuerrechtliche Hebeberechtigung eines Bundeslandes für Betriebsstätte im deutschen Küstenmeer, BFH, 03.12.2024, IV R 5/22, S. 232
Rechtsprechung in Kürze
- Straßenausbaubeitrag – Beitragspflichtige Grundstücke beim Teilstreckenausbau einer Straße, OVG Niedersachsen, 19.06.2025, 9 LB 155/22, S. 238
- Fremdenverkehrsbeitrag – Der Fremdenverkehr erfasst sowohl privaten als auch beruflich veranlassten Reiseverkehr, OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2025, 15 A 625/22, S. 238
- Kostenerstattung – Austausch von Asbestzementleitungen wegen erhöhter Schadensgeneigtheit, OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025, 12 B 12/25, S. 239
- Rechtsbehelfsverfahren – Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei einem rechtskräftigen Bescheid, VG Regensburg, 03.06.2025, RN 11 S 25.1776, S. 240
Inhalt ZKF 9/2025
Neue Fachliteratur
- Kommunaler Finanzreport 2025, hrsg. von Bertelsmann Stiftung, 2025, 122 Seiten, online veröffentlich, kostenfrei, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh., S. IV
- Der ökonomische Fußabdruck von Museen, von Patricia Rahemipour und Kathrin Grotz, 2025, 84 Seiten, online veröffentlich, kostenfrei, Institut für Museumsforschung, Berlin., S. IV
Magazin
- Keine Rückstellung für künftige Wartung von Zügen, BFH, 19.02.2025, XI R 11/22, S. V
ZKF-Themen
- Matthias Wiener, Martin Benner: Forderungen im kommunalen Jahresabschluss – zu den notwendigen Anpassungen der Forderungsbewertung in Sachsen-Anhalt – Teil 1, S. 193
ZKF-Rechtsprechung
Grundsteuer
- Einordnung einer Grundstücksfläche als „besondere“ Fläche der Land- und Forstwirtschaft, FG Düsseldorf, 22.05.2025, 11 K 2040/24 Gr,BG, S. 209
Hundesteuer
- Lauf der Widerspruchsfrist bei Dauerbescheiden, OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2025, 6 LA 5/24, S. 211
Rechtsprechung in Kürze
- Erschließungsbeitrag – Aus dem Bauprogramm kann sich der Ausbauumfang ergeben, OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2025, 15 A 2643/21, S. 213
- Erschließungsbeitrag – Beurteilung der Selbstständigkeit eines Straßenzugs, OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2025, 15 A 3204/21, S. 214
- Benutzungsgebühren – Festsetzung von Benutzungsgebühren durch einen Verwaltungshelfer, OVG Saarland, 30.05.2025, 1 B 18/25, S. 214
- Kurbeitrag – Beherbergungsbetriebe müssen keine elektronische Gästekarte ausstellen, VGH Bayern, 03.07.2025, 4 N 23.1980, S. 215
- Bekanntgabeverfahren – Es genügt ein einfaches Bestreiten des Nichtzugangs einer Postsendung, OVG Niedersachsen, 06.06.2025, 8 ME 116/24, S. 215