Körperschaftsteuergesetz Kommentar
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Die Vorteile des Bott / Walter KStG Kommentars
- Umfassender Kommentar zum KStG unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen, Rechsprechung, Verwaltungsanweisungen uvm.
- Mit einem Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung informiert der Kommentar Sie fundiert und umfassend
- Gestaltungsempfehlungen zu praxisrelevanten Problemstellungen
Kompakt und systematisch
Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der Bott / Walter Körperschaftsteuergesetz (KStG) Kommentar bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG und leistet wertvolle Gestaltungsberatung zu praxisrelevanten Problemstellungen wie z.B. Verwaltungsanweisungen, Verlustabzug und Besteuerung.
Herausgeber des KStG Kommentars
Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, MinisterialratDr. Wolfgang Walter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Bott / Walter KStG Kommentars
- Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand
- Organschaft mit den für die Gestaltungsberatung relevanten Aspekten des GAV, Verlustabzug
- Aktuelles aus dem Unionsrecht
Aktuell in der 188. Aktualisierung (Januar 2026)
Der BFH hat mit Urteil v. 29.8.2024 entschieden, dass bei einer Zusammenfassung von mehr als zwei Betrieben gewerblicher Art die Vorrausetzungen des § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KStG jeweils zwischen allen Betrieben gewerblicher Art vorliegen müssen. Die Finanzverwaltung hat in dem darauf folgenden BMF-Schreiben v. 6.6.2025 ihre Ansicht zur Zusammenfassung von mehreren BgA kundgetan. Lesen Sie mehr zu dem Thema bei Bott in Bott/Walter, KStG-Kommentar, § 4 KStG Rz. 83 (Oktober 2025).
Aktuell in der 187. Aktualisierung (Oktober 2025)
Zu den Vorlagefragen des BFH v. 3.6.2025 an den EuGH zur Erstattung von KapESt an eine japanische Mutterkapitalgesellschaften nehmen Hackemann/Schuhmann in Bott/Walter, Aktuelles aus dem Unionsrecht Rz. 31.1 (September 2025) Stellung.
Aktuell in der 186. Aktualisierung (September 2025)
Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023 wurde die Körperschaftssteuerpflicht auf alle Personenvereinigungen statt wie zuvor ausschließlich auf nicht rechtsfähige Personenvereinigungen ausgeweitet, wenn deren Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (Kalbfleisch in Bott/Walter, § 3 KStG Rz. 6 (August 2025)).
Aktuell in der 185. Aktualisierung (August 2025)
Gut vorbereitet auf mögliche Gesetzesänderungen durch EU-Richtlinien (wie z.B. FASTER, BEFIT, HOT, DAC, EU TP Richtlinie) und durch eine globale Mindestbesteuerung: Einen Überblick über den aktuellen Stand und praxisrelevante Hinweise auf die möglichen Folgen für die Körperschaftsbesteuerung geben Hackemann und Schuhmann in Bott/Walter, Aktuelles aus dem Unionsrecht Rz. 5 (Juni 2025).
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| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Körperschaftsteuer |
| Erscheinungsform: |
ISBN: 978-3-08-254900-1
Herausgegeben von:
Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, Ministerialrat
Dr. Wolfgang Walter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht