360° AO eKommentar

Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zur Abgabenordnung den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.

Der eKommentar zur Abgabenordnung ist Bestandteil folgender Fachportale:

Die Abgabenordnung 360° im Blick mit dem AO eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Dazu eine intelligente Vernetzung mit dem etablierten AO/FGO Kommentar von „Gosch“. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° AO eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° AO eKommentar – so behalten Sie die Abgabenordnung rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Die Kommentierung zu § 26 AO berücksichtigt ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg v. 23.8.2023, 15 K 1216/19, welches sich mit der sachlichen Zuständigkeit für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer Verlegung des Betriebssitzes eines Gewerbebetriebs von einem Bundesland in ein anderes Bundesland befasst.

Das Postrechtsmodernisierungsgesetz vom 18.7.2024 ändert die bisherige Bekanntgabefiktion von bisher 3 auf 4 Tage. Die Änderungen gelten für alle Bescheide, die nach dem 31.12.2024 bekannt gegeben werden, wie Baum in Rz. 1.4 ausführt.

Das BMF hat mit Datum vom 26.6.2024 den Anwendungserlass zu § 89a AO umfassend geändert. Dies wurde von Baum in seiner Kommentierung zu § 89a AO umfassend berücksichtigt, wie z.B. in Rz. 34, welche das Thema Roll Back aufgreift.

Die jüngsten Bilder des Hochwassers in Bayern und Rheinland-Pfalz bzw. dem Saarland stehen uns noch vor Augen. Ein Teil der unbürokratischen Hilfen wurde durch die betroffenen Bundesländer auf den Weg gebracht. Brandl führt in seiner Kommentierung zu § 53 AO in Rz. 16 die Regelungen der sog. Unwettererlasse aus.

Durch das Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108 = BStBl I 2024, 666) wurde die erst zum 1.1.2024 eingeführt Norm des Zuwendungsempfängerregister (§ 60b AO) mit Wirkung ab 28.3.2024 geändert und einige bislang offene Fragen der technischen Umsetzung klargestellt. Brandl hat seine Kommentierung zu § 60b AO entsprechend aktualisiert.

Durch das Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) wurde mit Wirkung ab 28.3.2024 die neue Norm zu § 117e AO in die Abgabenordnung aufgenommen. Die Erstkommentierung von Baum zu § 117e AO liegt dazu vor.

Mit Datum v. 22.3.2024 wurde der AEAO erneut angepasst an das MoPeG und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz. Die Neuerungen wurden von Baum bereits in die Kommentierung zu § 14a AO aufgenommen und kommentiert.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-178000-9

Herausgeber

Michael Baum
Regierungsdirektor im Bundesministerium der Finanzen
Mahlow

Dr. Wolfgang Boochs

Rechtsanwalt, Steuerberater
Willich

Dr. Harald Brandl

Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Finanzen
Mering

Johannes W. Buse

Rechtsanwalt, Steuerberater
Hilden

Dieter Grammes

Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
Rechlin

Julia Horstick

Amtsrätin im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen
Essen

Dr. Alexander Kersten

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Stein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Köln

Gregor Kirch

Ministerialrat im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen
Essen

Marta Potowski

Steueramtfrau im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen
Gelsenkirchen

Hans-Peter Schmieszek

Ministerialrat a. D.
Berlin

Gudrun Schneider

Regierungsrätin a.D.
Herne

Manfred Szymczak
Oberamtsrat a. D.
Bonn