Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar

Der „Gosch“ Abgabenordnung (AO) Kommentar bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Der Schwerpunkt liegt auf dem Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren. Die Kommentare sind wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und stets aktuell.

Der Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar ist Bestandteil folgender Fachportale:

Erscheinungsform
LBW in 5 Ordnern inklusive Online-Zugang zum Werk + 360° AO eKommentar + 360° FGO eKommentar + eNews Steuern; ca. 12.500 Seiten; ca. 7 Aktualisierungen pro Jahr; (Fortsetzungsbezug mindestens 1 Jahr)

228,97 €

Preise zzgl. MwSt

Die Vorteile des Gosch Kommentar zur AO

  • Systematischer Aufbau und schnelle Orientierung dank vieler ABC Schlagworte
  • Umfassende AO FGO Kommentare zu verfahrensrechtlichen Vorschriften
  • Viele Abgabeordnung (AO) Kommentar Online-Mehrwerte im Print- und Online-Abo

Für persönliche Anfragen und Bestellungen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0228 / 724-0 oder per E-Mail an info@stollfuss.de zur Verfügung.

Immer auf der sicheren Seite mit dem „Gosch“ AO Kommentar!

Der „Gosch“ bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und immer aktuell! Mit Kommentierungen zum JStG 2020, AbzStEntModG, ATADUmsG, sog. StAbwG, PKoFoG, GvSchulG, Verordnung zur Änderung der KassenSichV (bei § 146a AO); ebenfalls bereits berücksichtigt wurde u.a. bei §§ 238 AO der BVerfG-Zinsbeschluss vom 8.7.2021.

Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren als Schwerpunkt

Ein Schwerpunkt liegt in der Kommentierung der AO-Vorschriften zum Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren (inkl. Steuerordnungswidrigkeiten), für die Prof. Dr. Andreas Hoyer als Mitherausgeber fachlich zuständig ist. Dabei werden Änderungen immer aktuell aufgenommen.

Auf die Praxis ausgerichtet

Der Kommentar ist konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufen, die bei Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und mit Klageverfahren für ihre Mandanten tätig werden. Zahlreiche typografisch hervorgehobene Beratungshinweise und eine wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzung mit Auffassungen der Finanzverwaltung bieten wertvolle Hilfestellungen für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Streitfall.

Der einheitliche und systematische Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.

Die Schwerpunkte des Kommentars zur Abgabeordnung (AO) zusammengefasst:

  • Kommentierungen zu den verfahrensrechtlichen AO-Vorschriften
  • Kommentierungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverfahrensrecht (§§ 369 – 412 AO)
  • Umfassender AO FGO Kommentar für Streitigkeiten vor den Finanzgerichten und dem BFH
  • Querschnittsdarstellung zum EuGH-Verfahrensrecht (derzeit nur in digitaler Form, d.h. online und auf DVD)
  • Vollständige Auswertung von Urteilen, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum

Hochkarätige Herausgeber:

Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:

Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Erstklassige Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Rechtsprofessoren aus der Praxis veröffentlichen als Autoren im Gosch Kommentar zur Abgabeordnung (AO).

Den Abgabeordnung (AO) Kommentar im Print- und Online-Abo

Folgende Online-Mehrwerte sind im Abgabeordnung (AO) Kommentar Print- und Online-Abo enthalten:

  • Online-Zugang zum AO|FGO Kommentar: Mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
  • Fuhrmann / Kraeusel / Schiffers, 360° AO eKommentar + Hennigfeld / Rosenke, 360° FGO eKommentar
    Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem AO|FGO Kommentar (Gosch).
  • eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.

Aktuell in der 178. Lieferung (November 2023):

Mit der 178. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht, wiederum auch unter Berücksichtigung ergangener Gesetzesänderungen, z.B. durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. So hatte sich Dr. Reimer Stalbold im Rahmen seiner vollständigen Aktualisierung seiner Kommentierung zu § 78 FGO (Akteneinsicht, Abschriften) mit den durch dieses Gesetz ergangenen Änderungen zu Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 zu befassen. Danach ist eine Akteneinsicht nicht mehr nur allein durch Bereitstellung des Inhalts der Akten durch „Abruf“, sondern auch durch „Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg“ möglich. Der Autor geht zudem darauf ein, dass einzelne Finanzgerichte auch bereits „echte“ eAkten führen. Seipl überarbeitet seine Kommentierung zu der sehr bedeutenden Vorschrift des § 399 AO (Rechte und Pflichten der Finanzbehörde) vollständig, berücksichtigt dabei die AStBV (St) 2023 und geht detailliert auf Problembereiche ein, wie z.B. die Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien, Zufallsfunde oder die Telekommunikationsüberwachung.  Zudem beinhaltet die Lieferung wieder Neukommentierungen zu finanzgerichtlichen Vorschriften, dieses Mal von Dr. Timo Hartman. Dieser kommentiert mit den §§ 80, 81, 83 – 86 FGO einzelne Vorschriften zum Verfahren im ersten Rechtszug neu. Dabei berücksichtigt er auch bereits den derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, durch den § 80 Abs. 1 FGO ein neuer Satz 2 eingefügt werden soll.

Aktuell in der 177. Lieferung (September 2023):

Mit der 177. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht, wiederum unter Berücksichtigung jüngst ergangener Gesetzesänderungen durch das JStG 2022. So hatte sich Dr. Gabriele Wiese im Rahmen ihrer vollständigen Aktualisierung ihrer Kommentierung von § 139b AO (Identifikationsnummer) mit den hierdurch ergangenen zahlreichen Änderungen der Vorschrift zu befassen, insbesondere mit den neu angefügten Absätzen 10 – 13 (Übermittlung der Kontoverbindung) regeln. Corina Kögel überarbeitet ihre Kommentierungen zu den §§ 315, 317 und 320 und 321 AO (vier Vorschriften zur Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte) und berücksichtigt dabei aktuelle Entwicklungen, wie z.B. die Pfändung einer Forderung in einem Kryptowert oder die Vollstreckung eines Anspruchs auf Übertragung von Bitcoin-Währungseinheiten.

Zudem beinhaltet die Lieferung wieder Neukommentierungen zu finanzgerichtlichen Vorschriften, auch dieses Mal von Yves Holle. Dieser kommentiert die Vorschrift zu den §§ 95 – 100 FGO (Urteile und andere Entscheidungen) komplett neu und berücksichtigt dabei neueste Entwicklungen der Rechtsprechung, z.B. zum rechtlichen Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO, und im Schrifttum. Prof. Dr. Hans-Jochem von Beckerath überarbeitet seine Kommentierungen zu § 47 FGO (Frist für die Erhebung von Anfechtungs- und Vornahmeklage) und zu § 50 FGO (Klageverzicht) und arbeitet dabei neueste finanzgerichtliche Entscheidungen und neue Meinungen in der Literatur ein. Professorin Dr. Franceska Werth legt eine Komplettüberarbeitung Ihre Kommentierung zur bedeutenden Vorschrift der Nichtzulassungsbeschwerde vor.

Aktuell in der 176. Lieferung (August 2023):

Mit der 176. Aktualisierungslieferung werden wieder zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht, insbesondere unter Berücksichtigung der jüngst ergangenen Gesetzesänderungen durch das sog. DAC7-UmsG, das JStG 2022 und das sog. StAbwG. So hatte Dr. Ingo Oellerich bei der vollständigen Überarbeitung seiner für die Praxis sehr relevanten Kommentierung von § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen) gleich alle drei zuvor genannten Änderungsgesetze zu verarbeiten. Auch andere Autoren kommentieren im Rahmen dieser Lieferung wichtige Änderungen durch das DAC7-UmsG und das JStG 2022.

So berücksichtigt Dr. Ralf Paetsch im Rahmen seiner vollständigen Beitragsaktualisierung zu § 171 AO (Ablaufhemmung) bereits den durch das sog. DAC7-UmsG neu gefassten Absatz 4, der nach Art. 97 § 37 Abs. 2 Satz 1 EGAO erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Selbstverständlich wird auch die noch bis 31.12.2024 geltende Rechtslage des bisherigen Absatzes 4 weiterhin vollumfänglich kommentiert. Corina Kögel befasst sich im Rahmen der Überarbeitungen Ihrer Kommentierungen der Verjährungsvorschriften zu den §§ 229 und 230 AO mit den durch das JStG 2022 eingetretenen und nach Art. 97 § 14 Abs. 6 EGAO für alle am 21.12.2022 noch nicht abgelaufenen Verjährungsfristen anzuwendenden Neuerungen.  

Zudem beinhaltet die Lieferung erneut eine Neukommentierung zu einer finanzgerichtlichen Vorschrift, dieses Mal von dem das Autorenteam mit dieser Lieferung verstärkenden neuen Autor, Dr. Yves Holle. Dieser kommentiert die Vorschrift zu § 91a FGO (Videokonferenz) komplett neu und berücksichtigt dabei brandaktuell auch die Reformbestrebungen durch Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v. 26.5.2023 sowie die hierzu bereits vorliegende Stellungnahme des Bundesrates v. 7.7.2023.

Nach Maßgabe des Entwurfs soll § 91a FGO als eigenständige Verfahrensnorm abgeschafft werden und die Vorschriften zur Videoverhandlung und Videobeweisaufnahme für alle Prozessordnungen einheitlich in der ZPO – durch die geplante Neufassung von § 128a ZPO – erfolgen. Dr. Reimer Stalbold überarbeitet seine Kommentierungen zu § 77 FGO (Schriftsätze), wobei er dort u.a. auf die Möglichkeit der Einreichung auf elektronischem Wege mittels beA, beBPo und beSt eingeht, und zu § 79 FGO (Vorbereitung der mündlichen Verhandlung). Auch diese Vorschrift ist nach Maßgabe des zuvor genannten Regierungsentwurfs von einer dort enthaltenen Gesetzesänderung betroffen.

Aktuell in der 174. Lieferung (Mai 2023):

Mit der 174. Aktualisierungslieferung werden zwei ganz wesentliche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht und neu kommentiert bzw. vollständig neu bearbeitet. So kommentiert der Mitherausgeber, Herr Professor Andreas Hoyer nunmehr zusammen mit Frau Dr. Gabriele Stark die für die Praxis äußerst bedeutsame Kommentierung zu § 371 AO (Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung) unter Berücksichtigung der jüngsten Änderung durch das JStG 2022 vom 16.12.2022 und den seit dem 21.12.2022 zu beachtenden Verschärfungen bei § 371 Abs. 3 Satz 1 AO. Ebenso berücksichtigt sind die Auswirkungen des durch das sog. DAC7-UmsG v. 20.12.2022 ab 1.1.2023 zu beachtenden neuen Abs. 4 bei § 153 AO. Die Autoren gehen zudem ein auf die verschiedenen Rechtsfolgen einer sog. „missglückten“ Selbstanzeige. 

Weiterhin beinhaltet die Lieferung eine Neukommentierungen von Herrn Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock zu § 139 FGO (Erstattungsfähige Kosten), einer der zentralen Vorschriften des finanzgerichtlichen Kostenrechts. Berücksichtigt sind dabei u.a. die Änderungen durch das KostRÄG 2021. Ein umfangreiches Streitwert-Verzeichnis von A – Z beginnend mit A wie „Ablehnung von Richtern (Befangenheit)“ bis Z wie „Zwischenurteil“ erleichtert den schnellen Einstieg und hilft bei der Frage, welcher Streitwert bei der jeweiligen Thematik zu Grunde zu legen ist. Als Auszüge wiedergegeben sind auch die für den Finanzprozess bedeutenden Auszüge der Kostenverzeichnis (KV GKG) sowie das Vergütungsverzeichnis (VV RVG).  

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung
Erscheinungsform: Print
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ISBN: 978-3-08-253000-9

Hochkarätige Herausgeber:

Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:

Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Erstklassige Autoren aus Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Wissenschaft und Beratungspraxis, u.a.:

Dr. Christina Avvento, Richterin am FG; Prof. Dr. Roberto Bartone, Richter am FG, Universität des Saarlandes; Prof. Dr. Hans-Jochem von Beckerath, Vorsitzender Richter am FG a. D., Hochschule Bonn-Rhein-Sieg; Dr. Matthias Beckmann, LL.M., Rechtsanwalt; Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, Dipl.-Kfm., LL.M., Richter am FG; Prof. Jürgen Brandt, Richter am BFH, Bergische Universität Wuppertal; Jan-Willem Bruns, Oberregierungsrat; Dr. Lars Firchau, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Reiner Fu, Richter am BFH; Prof. Dr. Dietmar Gosch, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Prof. Dr. Siegfried Grotherr, Universität Hamburg, Fakultät für Betriebswirtschaft, Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen; Georg Güroff, Vorsitzender Richter am FG a. D.; Dr. Timo Hartman, Richter am FG; Dr. Oliver Heinsen, Dipl.-Kfm., Steuerberater; Prof. Dr. Michael Hendricks, Rechtsanwalt, Steuerberater, Universität Passau; Thomas Henze, M.L.E., Beigeordneter Kanzler des EuG; Dr. Carsten Hohmann, LL.M. (Cambridge), Richter am FG; Prof. Dr. Andreas Hoyer, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht; Prof. Dr. Harald Jatzke, Vorsitzender Richter am BFH, Eberhard Karls Universität Tübingen; Corina Kögel, Vizepräsidentin des FG; Dr. Anette Kugelmüller-Pugh, Richterin am BFH; Dr. Petra Kunz, Regierungsdirektorin; Dr. Markus Märtens, Richter am BFH; Ingeborg M. Meyer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht; Dr. Martin Mues, LL.M. (Taxation), Vorsitzende Richterin am FG; Dr. Almuth Müller-Horn, Vorsitzende Richterin am FG; Dr. Steffen Neumann, Ministerialdirigent; Dr. Ingo Oellerich, Richter am FG; Dr. Ralf Paetsch, Vorsitzender Richter am FG; Dipl.-Kfm. Dr. Frank Roser, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater; Reinhart Rüsken, Rechtsanwalt, Richter am BFH a. D.; Dr. Frank Schindler, Vorsitzender Richter am FG; Dr. Katharina Schlücke, Rechtsanwältin, Steuerberaterin; Dr. Jürgen Schmidt-Troje, Präsident des FG a. D.; Hans-Peter Schmieszek, Rechtsanwalt, Ministerialrat a. D; Dr. Tibor Schober, Richter am FG; Christoph Schoenfeld, Präsident des FG; Johann Seipl, Rechtsanwalt; Dr. Christoph Sobotta, Referent im Kabinett der Generalanwältin J. Kokott, EuGH; Dr. Reimer Stalbold, Vorsitzender Richter am FG; Patrick Stiepel, Richter am FG; Prof. Dr. Michael Stöber, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht; Helmut Tormöhlen, Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Sebastian Unger, Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht; Lars Wargowske, Regierungsdirektor; Alexander von Wedelstädt, Abteilungsdirektor a. D.; Rainer Wendl, Richter am Bundesfinanzhof; Prof. Dr. Franceska Werth, Richterin am BFH, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Dr. Gabriele Wiese, Richterin am FG; Dr. Linus Zeller-Müller, Richter am FG

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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Amtliches AO-Handbuch 2024
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Klaus Korn; Dieter Carlé (†); Rudolf Stahl; Dr. Martin Strahl
Einkommensteuergesetz Kommentar