Zeitschrift für Betrieb und Personal (B+P)
Preise zzgl. MwSt
Die Vorteile der Zeitschrift für Betrieb und Personal
- Aktuelle Entwicklungen u.a. in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur
- Arbeitshilfen und Praxisbeispiele zu Betriebs- und Personal-Themen in einer Fachzeitschrift
- Leichter Zugang durch praxisnahe Auswertungen der Themenschwerpunkte
Für persönliche Anfragen und Bestellungen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0228 / 724-0 oder per E-Mail an info@stollfuss.de zur Verfügung.
Themenschwerpunkte der Zeitschrift für Betrieb und Personal
Die Betrieb und Personal Zeitschrift unterrichtet Sie aktuell über die neuesten Entwicklungen und Entscheidungen in Gesetzgebung, Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur auf den Gebieten der Lohnsteuer und des Sozialversicherungsrechts (einschließlich Arbeitsförderungsrecht), des Arbeitsrechts sowie des Personalwesens. Dies schließt auch die thematische Behandlung der Lohn und Gehaltsabrechnung ein.
Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur praxisgerecht ausgewertet
- Leicht verständliche und zügig lesbare Kurzbeiträge zu aktuellen Problemen
- In jeder Ausgabe Hinweise auf aktuelle Entscheidungen mit erklärenden Anmerkungen
- Komprimierte mit Praxisbeispielen veranschaulichte Berichte zu Schwerpunktthemen
- „B+P-Telex“ mit wichtigen, vielfach noch nicht veröffentlichten Urteilen, Verwaltungsregelungen sowie Gesetzesvorhaben
Besonderer Service für Abonnenten der Zeitschrift für Betrieb und Personal
- Fundierte Stellungnahmen zu Leserfragen aus der betrieblichen Personalarbeit
- Mit jedem Heft ergänztes Stichwortverzeichnis
Aktuelles aus Heft 5 der B+P (Mai 2023) u.a.
Kaum ein Arbeitgeber wird noch nicht von der Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung aus dem letzten Jahr gehört haben, die nicht nur in der Fachwelt große Wellen geschlagen hat. Dennoch sind die Einzelheiten dieser neuen Rechtsprechung, insbesondere die konkreten Folgen für den Arbeitsalltag, weiterhin vielen Arbeitgebern unklar. Der Beitrag fasst daher die wichtigsten Aussagen der Entscheidung des BAG sowie die daraus folgenden Handlungspflichten zusammenfassen und erläutert die sinnvolle und praxisnahe Umsetzung. Zudem gibt er einen ersten Einblick in den ganz aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften v. 18.4.2023.
Aktuelles aus Heft 4 der B+P (April 2023) u.a.
Überblick über arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung von Flüchtlingen
Die seit vielen Jahren bestehenden Flüchtlingsströme in die Staaten der EU und insbesondere auch nach Deutschland sind mit ganz verschiedenen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Insbesondere auch wegen des weiterhin in vielen Branchen bestehenden Fachkräftemangels, stellt sich nicht zuletzt die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Flüchtlinge in Deutschland in Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden können. Die Thematik hat wegen des Kriegs in der Ukraine aktuell noch einmal ganz erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Beitrag soll einen Überblick über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Flüchtlingen aus Drittstaaten außerhalb der EU geben und in der Praxis wiederkehrende Fragen in konzentrierter Form beantworten.
Aktuelles aus Heft 3 der B+P (März 2023) u.a.
Viele Arbeitgeber werden bereits Kenntnis von den geplanten, wichtigen Neuregelungen im Bereich des Hinweisgeberschutzes erlangt haben. Während Whistleblowing bereits bislang ein wichtiges Thema in der Rechtsprechung des EGMR und der Arbeitsgerichte war, gab es nur vereinzelte gesetzliche Regelungen (z.B. für Geschäftsgeheimnisse in § 5 Nr. 2 GeschGehG und für die Finanzdienstleistungsbranche in § 23 Abs. 6 VAG und § 5 Abs. 8 BörsenG).
Nun geht es um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie (EU 2019/1937 vom 23.10.2019), welche die Verbesserung des Hinweisgeberschutzes bezweckt. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der deutsche Gesetzgeber am 16.12.2022 ein neues Gesetz zum Schutz der hinweisgebenden Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet.
Überraschend hat das HinSchG im Bundesrat am 10.2.2023 zwar nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und aktuell ist nicht absehbar, welchen zeitlichen Rahmen das Verfahren im Vermittlungsausschuss einnehmen wird und ob und in welcher Tragweite Anpassungen des Entwurfs des HinSchG vorgenommen werden. Trotz dieser noch unklaren Situation ist es für Betriebe ratsam, sich schon jetzt mit den Regelungen des HinSchG vertraut zu machen, die der Beitrag anhand des bisherigen Entwurfs darstellt.
Aktuelles aus Heft 2 der B+P (Februar 2023) u.a.
Der Beitrag widmet sich dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz, welches in weiten Teilen am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Er geht insbesondere auf die zahlreichen Neuregelungen von betrieblicher Relevanz in vielen Gebieten des Sozialrechts, v.a. im Beitrags- und Melderecht sowie in der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Denn mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz will der Gesetzgeber insbesondere den Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und den Trägern der sozialen Sicherung, aber auch der Sozialversicherungsträger untereinander weiterentwickeln. Bislang nur auf schriftlichem Wege mögliche Verfahren des Informationsaustauschs sollen auf elektronische Austauschverfahren umgestellt, elektronische Meldewege sollen weiter ausgestaltet und optimiert werden.
Diese Regelungen sind überwiegend im SGB IV angesiedelt. Daneben sind durch das Gesetz aber auch andere Teile des SGB betroffen. Das gilt namentlich für die Neuregelungen der Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung, wie aber auch für das Künstlersozialversicherungsrecht.
Weitere Bestandteile des Betrieb und Personal (B+P) Zeitschriften-ABOs
Das ABO der Fachzeitschrift für Betrieb und Personal enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul B+P.
ISSN: 0341-1044
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Personal- und Lohnbüros |
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Rechtsgebiete: | Lohnsteuer, Personalpraxis |
Erscheinungsform: |
Die Redaktion der Betrieb und Personal Zeitschrift
Heinz Neu, Richter am Finanzgericht Köln,
Prof. Dr. Nicolai Besgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Manfred Jüngst, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Köln a.D.,
David Marcone, Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht,
Klaus Mader, Regierungsoberamtsrat im Niedersächsischen Finanzministerium a.D.,
Rolf Altmann, Leitender Verwaltungsdirektor a.D.,
Dr. Ulrich Freudenberg, Vors. Richter am Landessozialgericht Essen.