Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar
278,00 €
Preise zzgl. MwSt
Die Vorteile des Gosch Kommentar zur AO
- Systematischer Aufbau und schnelle Orientierung dank vieler ABC Schlagworte
- Umfassende AO FGO Kommentare zu verfahrensrechtlichen Vorschriften
- Viele Abgabeordnung (AO) Kommentar Online-Mehrwerte im Print- und Online-Abo
Immer auf der sicheren Seite mit dem „Gosch“ AO Kommentar!
Der „Gosch“ bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und immer aktuell! Mit Kommentierungen zum JStG 2020, AbzStEntModG, ATADUmsG, sog. StAbwG, PKoFoG, GvSchulG, Verordnung zur Änderung der KassenSichV (bei § 146a AO); ebenfalls bereits berücksichtigt wurde u.a. bei §§ 238 AO der BVerfG-Zinsbeschluss vom 8.7.2021.
Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren als Schwerpunkt
Ein Schwerpunkt liegt in der Kommentierung der AO-Vorschriften zum Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren (inkl. Steuerordnungswidrigkeiten), für die Prof. Dr. Andreas Hoyer als Mitherausgeber fachlich zuständig ist. Dabei werden Änderungen immer aktuell aufgenommen.
Auf die Praxis ausgerichtet
Der Kommentar ist konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufen, die bei Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und mit Klageverfahren für ihre Mandanten tätig werden. Zahlreiche typografisch hervorgehobene Beratungshinweise und eine wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzung mit Auffassungen der Finanzverwaltung bieten wertvolle Hilfestellungen für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Streitfall.
Der einheitliche und systematische Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.
Die Schwerpunkte des Kommentars zur Abgabeordnung (AO) zusammengefasst:
- Kommentierungen zu den verfahrensrechtlichen AO-Vorschriften
- Kommentierungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverfahrensrecht (§§ 369 – 412 AO)
- Umfassender AO FGO Kommentar für Streitigkeiten vor den Finanzgerichten und dem BFH
- Querschnittsdarstellung zum EuGH-Verfahrensrecht (derzeit nur in digitaler Form, d.h. online und auf DVD)
- Vollständige Auswertung von Urteilen, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum
Hochkarätige Herausgeber:
Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:
Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Erstklassige Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Rechtsprofessoren aus der Praxis veröffentlichen als Autoren im Gosch Kommentar zur Abgabeordnung (AO).
Den Abgabeordnung (AO) Kommentar im Print- und Online-Abo
Folgende Online-Mehrwerte sind im Abgabeordnung (AO) Kommentar Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum AO|FGO Kommentar: Mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
- Fuhrmann / Kraeusel / Schiffers, 360° AO eKommentar + Hennigfeld / Rosenke, 360° FGO eKommentar
Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem AO|FGO Kommentar (Gosch). - eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
Aktuell in der 194. Lieferung (November 2025):
Mit der 194. Aktualisierungslieferung werden wieder zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert. So kommentiert Lars Wargowske im Rahmen einer vollumfänglichen Beitragsaktualisierung seiner Kommentierung zu § 122a AO (Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf) einerseits die durch das Postmodernisierungsgesetz zum 1.1.2025 geänderte und Fassung (Vier-Tages-Vermutung). Andererseits erläutert er auch die bereits zum 1.1.2026 durch das BEG IV eingeführte Neufassung der Vorschrift. Nachdem Yves Holle im Rahmen der 190. Aktualisierungslieferung bereits die AO-Zuständigkeitsvorschriften der §§ 16 – 22 AO übernommen und erstkommentiert hatte, kommentiert er nun auch die Regelungen zu den Zuständigkeiten der Finanzbehörden in den § 24 – 29 AO. Dr. Martin Mues übernimmt mit der Kommentierung zu § 140 AO eine weitere Vorschrift im 1. Unterabschnitt „Führung von Büchern und Aufzeichnungen“. Besonders praxisrelevant ist das ausführliche ABC sonstiger buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Hervorzuheben ist auch die Berücksichtigung des bedeutenden BMF-Schreibens zu den GoBD (inkl. der letzten Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 14.7.2025). Corina Kögel überarbeitet einzelne durch das JStG 2024 und das Wachstumschancengesetz betroffene Kommentierungen der AO-Verzinsungsvorschriften (§§ 234 – 237 und 239 AO) und berücksichtigt dabei u.a. das BMF-Schreiben vom 13.8.2025 zur Änderung des AEAO zu § 235. Daneben wird in dieser Lieferung mit § 134 FGO (Wiederaufnahme des Verfahrens; Verweisung auf ZPO) durch Rainer Wendl auch eine FGO-Kommentierung vollständig überarbeitet.
Aktuell in der 193. Lieferung (September 2025):
Mit der 193. Aktualisierungslieferung werden wieder zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert, wobei die Autoren auch jüngst ergangene Gesetzesänderungen berücksichtigen. So erläutern Professor Dr. Andreas Hoyer (Mitherausgeber des Kommentars) und Dr. Philipp Scharenberg im Rahmen Ihrer gemeinsamen Beitragsaktualisierungen der Vorschriften zur Steuerfahndung und Zollfahndung (§§ 208 und 404 AO) die Neuerungen durch das JStG 2024. Dr. Linus Zeller-Müller überarbeitet seine Kommentierung zu § 87 AO (Amtssprache) und erläutert dabei auch die Besonderheiten der durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz eingeführten sog. Commercial Courts. Eleonara Stelle übernimmt die Kommentierung zu § 385 AO (Geltung von Verfahrensvorschriften). Sie kommentiert die Vorschrift vollständig neu und berücksichtigt dabei aktuelle Verwaltungsverlautbarungen, wie z.B. die DA-KG 2025 und die AStBV (St) 2025. Daneben werden mit dieser Lieferung auch wieder einige Kommentierungen zu FGO-Vorschriften im „Gosch“ auf den neuesten Rechtsstand gebracht. So überarbeitet Dr. Almuth Müller-Horn ihre Kommentierung zu § 6 FGO (Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter) vollständig und geht dabei auch auf Reformüberlegungen zu dieser Norm ein. Professor Dr. Hans-Jochem von Beckerath aktualisiert die für die Praxis bedeutsame Vorschrift des § 46 FGO (Untätigkeitsklage). Rainer Wendl überarbeitet zahlreiche von ihm kommentierte FGO-Vorschriften vollumfänglich, z.B. § 94 FGO (Protokoll; Anwendung von ZPO-Vorschriften). Dabei geht er u.a. auf die durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.7.2024 ein und erläutert die hierdurch ab 19.7.2024 in Kraft getretenen Neuerungen bei den durch die Vorschrift des § 94 FGO in Bezug genommenen Regelungen der §§ 160, 160a, 162 und 163 ZPO.
Aktuell in der 192. Lieferung (August 2025):
Mit der 192. Aktualisierungslieferung werden wieder zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert, wobei die Autoren auch jüngst ergangene Gesetzesänderungen berücksichtigen. So erläutert Lars Wargowske die durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2024 bei § 2a AO (Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten) zu den Absätzen 3 und 5 ergangenen Änderungen im Rahmen einer vollständigen Neubearbeitung. Zudem berücksichtigt er auch die zu dieser Vorschrift zwischenzeitlich zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen des BFH und des EuGH. Dr. Martin Mues überarbeitet seine Kommentierung zu § 81 AO (Bestellung eines Vertreters von Amts wegen) vollständig neu und verarbeitet dabei auch die Bezüge der durch die zum 1.1.2023 in Kraft getretene Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Dr. Ingo Oellerich überarbeitet seine Kommentierung zu § 163 AO (Abweichende Festsetzung von steuern aus Billigkeitsgründen) vollständig neu und ergänzt das etwa 25 Seiten umfassende und für die Beratungspraxis äußerst wertvolle ABC der sachlichen Unbilligkeit um weitere Begrifflichkeiten (z.B. UmwStE 2025). Im Rahmen einer vollumfänglichen Überarbeitung seiner Kommentierung von § 191 AO (Haftungs- und Duldungsbescheid) berücksichtigt Professor Dr. Harald Jatzke die durch das JStG 2022 eingetretene Gesetzesänderung und geht auch auf die neue DA-KG 2025 ein. Dr. Lars Firchau kommentiert die Vorschrift des § 405 AO (Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen) neu und berücksichtigt dabei brandaktuell die durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) vom 7.4.2025 ab dem 1.6.2025 geltenden erhöhten Vergütungssätze für Zeugen und Sachverständige. Dr. Almuth Müller-Horn überarbeitet ihre Kommentierung zu § 5 FGO (Organisation der Finanzgerichte) vollständig.
Aktuell in der 191. Lieferung (Juni 2025):
Mit der 191. Aktualisierungslieferung werden erneut zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert. Dabei berücksichtigen die Autoren wieder jüngst ergangene Gesetzesänderungen. So erläutert Dr. Linus Zeller-Müller den durch das JStG 2024 vom 2.12.2024 bei § 87a AO ergänzten Absatz 1a im Rahmen seiner vollständigen Neubearbeitung. Zudem geht er auch auf die weiteren Gesetzesänderungen durch das sog. DAC7-UmsG und sonstige Rechtsentwicklungen, wie z.B. das BMF-Schreiben vom 10.12.2024 zur Änderung der AEAO-Regelungen zu dieser Vorschrift oder die neue DA-KG 2025, ein. Professor Sebastian Unger überarbeitet seine Kommentierung zu § 51 AO (Steuerbegünstigte Zwecke: Allgemeines) vollständig neu und befasst sich auch mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung zu den Sätzen 1 und 2 von Absatz 3 der Vorschrift. Im Rahmen einer vollumfänglichen Überarbeitung seiner Kommentierung von § 224 AO (Leistungsort, Tag der Zahlung) berücksichtigt Dr. Frank Schindler die in Absatz 2 Nr. 3 durch das JStG 2022 vorgenommene klarstellende Anpassung der Vorschrift an die Einführung des unionsrechtlich vorgegebenen SEPA-Lastschriftmandats und der damit einhergehenden Ablösung der Einzugsermächtigung. Dr. Almuth Müller-Horn verarbeitet bei ihrer Kommentierung zu § 19 FGO (Ehrenamtliche Richter: Unvereinbarkeit) u.a. die Änderung in Nr. 5 durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Weiterhin überarbeitet Rainer Wendl seine Kommentierungen der §§ 90, 90a und 93 FGO vollständig und berücksichtigt dabei die seit den letzten Bearbeitungen ergangenen Rechtsentwicklungen, insbesondere die zahlreichen Gerichtsentscheidungen.
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare, Behörden/Institutionen |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung |
| Erscheinungsform: |
ISBN: 978-3-08-253000-9
Hochkarätige Herausgeber:
Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:
Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Erstklassige Autoren aus Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Wissenschaft und Beratungspraxis, u.a.:
Dr. Christina Avvento, Richterin am FG; Prof. Dr. Roberto Bartone, Richter am FG, Universität des Saarlandes; Prof. Dr. Hans-Jochem von Beckerath, Vorsitzender Richter am FG a. D., Hochschule Bonn-Rhein-Sieg; Dr. Matthias Beckmann, LL.M., Rechtsanwalt; Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, Dipl.-Kfm., LL.M., Richter am FG; Prof. Jürgen Brandt, Richter am BFH, Bergische Universität Wuppertal; Jan-Willem Bruns, Oberregierungsrat; Dr. Lars Firchau, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Reiner Fu, Richter am BFH; Prof. Dr. Dietmar Gosch, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Prof. Dr. Siegfried Grotherr, Universität Hamburg, Fakultät für Betriebswirtschaft, Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen; Georg Güroff, Vorsitzender Richter am FG a. D.; Dr. Timo Hartman, Richter am FG; Dr. Oliver Heinsen, Dipl.-Kfm., Steuerberater; Prof. Dr. Michael Hendricks, Rechtsanwalt, Steuerberater, Universität Passau; Thomas Henze, M.L.E., Beigeordneter Kanzler des EuG; Dr. Carsten Hohmann, LL.M. (Cambridge), Richter am FG; Prof. Dr. Andreas Hoyer, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht; Prof. Dr. Harald Jatzke, Vorsitzender Richter am BFH, Eberhard Karls Universität Tübingen; Corina Kögel, Vizepräsidentin des FG; Dr. Anette Kugelmüller-Pugh, Richterin am BFH; Dr. Petra Kunz, Regierungsdirektorin; Dr. Markus Märtens, Richter am BFH; Ingeborg M. Meyer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht; Dr. Martin Mues, LL.M. (Taxation), Vorsitzende Richterin am FG; Dr. Almuth Müller-Horn, Vorsitzende Richterin am FG; Dr. Steffen Neumann, Ministerialdirigent; Dr. Ingo Oellerich, Richter am FG; Dr. Ralf Paetsch, Vorsitzender Richter am FG; Dipl.-Kfm. Dr. Frank Roser, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater; Reinhart Rüsken, Rechtsanwalt, Richter am BFH a. D.; Dr. Frank Schindler, Vorsitzender Richter am FG; Dr. Katharina Schlücke, Rechtsanwältin, Steuerberaterin; Dr. Jürgen Schmidt-Troje, Präsident des FG a. D.; Hans-Peter Schmieszek, Rechtsanwalt, Ministerialrat a. D; Dr. Tibor Schober, Richter am FG; Christoph Schoenfeld, Präsident des FG; Johann Seipl, Rechtsanwalt; Dr. Christoph Sobotta, Referent im Kabinett der Generalanwältin J. Kokott, EuGH; Dr. Reimer Stalbold, Vorsitzender Richter am FG; Patrick Stiepel, Richter am FG; Prof. Dr. Michael Stöber, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht; Helmut Tormöhlen, Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Sebastian Unger, Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht; Lars Wargowske, Regierungsdirektor; Alexander von Wedelstädt, Abteilungsdirektor a. D.; Rainer Wendl, Richter am Bundesfinanzhof; Prof. Dr. Franceska Werth, Richterin am BFH, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Dr. Gabriele Wiese, Richterin am FG; Dr. Linus Zeller-Müller, Richter am FG