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BAG: Forderungsanmeldung der Bundesagentur für Arbeit zur Insolvenztabelle
1. § 130 Nr. 6 ZPO findet auf Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle nach § 174 Abs. 1 Satz 1 InsO keine Anwendung.
BMF: Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025
Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens zum geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025) sowie die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.
BAG: Beweiskraft des Urteilstatbestands; Überleitung in S-Entgelttabelle im Tarifbereich der TdL
Der durch den Tatbestand eines Urteils erbrachte Beweis wird durch bloße Lücken des Sitzungsprotokolls oder sein Schweigen über bestimmte Vorgänge nicht entkräftet. § 314 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass die Feststellungen im Protokoll ausdrücklich oder doch unzweideutig dem Tatbestand widersprechen.
BAG zum Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
1. Bei den Sonderzahlungen nach §§ 2, 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich nicht um Teile des regelmäßig geschuldeten Entgelts. Sie werden daher von einer allein auf die Eingruppierungsregelungen und das damit verbundene Tabellenentgelt des TVöD/VKA gerichteten Bezugnahmeklausel nicht erfasst(Rn. 24 ff.).
BAG: Ruhegeldfähiges Monatsentgelt; Auslegung einer Gesamtzusage; Einführung zusätzlicher, nicht ruhegeldfähiger Zulagen
Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der Versorgungsanwärter.
BAG: Abzug fiktiver Kirchensteuer bei der Berechnung einer Betriebsrente
1. Regelt eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur Berechnung einer das Ruhegeld begrenzenden nettolohnbezogenen Obergrenze, dass vom zuletzt bezogenen regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen "die Steuern einheitlich nach der Steuerklasse III/0 der Lohnsteuertabelle (Monatslohn), die Arbeitnehmeranteile zum Rentenund Arbeitslosenversicherungsbeitrag sowie zum Krankenversicherungsbeitrag nach dem vom Bundesarbeitsminister veröffentlichten durchschnittlichen Beitragssatz der Ortskrankenkassen abgezogen" werden, ist vom zugrunde zu legenden Bruttoeinkommen - unabhängig von der individuellen Zugehörigkeit der Versorgungsempfänger zu einer steuererhebenden Kirche - neben der Einkommensteuer pauschal auch die Kirchensteuer in Abzug zu bringen (Rn. 11 ff.).
BMF zur Ausstellung von Rechnungen - Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
Die Finanzverwaltung hat zur Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU mit BMF-Schreiben vom 17. September 2025 (III C 2 - S 7290/00003/003/013) Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass mit einer "Tabelle zu den in anderen Amtssprachen verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben" ergänzt.
BMF: Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026 (Entwürfe)
Das BMF hat einen Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2026 sowie zum Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 mit den entsprechenden Anlagen veröffentlicht.
BAG: Anrechnung einer Pflegezulage auf die persönliche Zulage von Beschäftigten in Bundeswehrkrankenhäusern
1. Eine allgemeine Entgelterhöhung, die zur Erhöhung der nach § 6 Abs. 1 TV UmBw gezahlten Einkommenssicherungszulage führt, liegt nur vor, wenn das Tabellenentgelt angepasst wird. Dies erfolgt üblicherweise linear durch Erhöhung um einen bestimmten Vomhundertsatz, kann aber auch nicht linear als Mindest- oder Sockelbetrag geschehen (Rn. 17).
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag
1. Die Ergänzungsabgabe nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG setzt einen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraus, der nach der vom Bundesverfassungsgericht nur beschränkt überprüfbaren Einschätzung des Gesetzgebers durch die Erfüllung einer vom Bund angeführten bestimmten Aufgabe voraussichtlich entstehen wird und zu dessen Deckung die Erhebung der Ergänzungsabgabe notwendig erscheint (aufgabenbezogener Mehrbedarf).
BAG: Drittschuldnerklage; Verbraucherinsolvenz; Vollstreckungsverbot des § 89 InsO
Unterfällt eine Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO, kann der Vollstreckungsgläubiger während des eröffneten Insolvenzverfahrens die vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasste Forderung - auch wenn deren öffentlichrechtliche Verstrickung noch besteht - mangels materiell-rechtlichen Verwertungsrechts nicht im Wege der Drittschuldnerklage durchsetzen.
BFH: Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit
Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.